Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren verstorben – Konklave zur Wahl seines Nachfolgers steht bevor

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Am Ostermontag ist Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalls verstorben. Der Vatikan teilte mit, dass die Trauerfeier am kommenden Samstag um 10 Uhr auf dem Petersplatz stattfinden wird. Die Beisetzung erfolgt in der Basilika Santa Maria Maggiore – gemäß dem Testament des verstorbenen Pontifex, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

Noch am Ostersonntag hatte Papst Franziskus an der traditionellen Ostermesse in Rom teilgenommen. Vom Balkon des Petersdoms wünschte er den Gläubigen „Frohe Ostern“ und spendete seinen Segen. Aufgrund seiner Atemwegserkrankung war bis zuletzt unklar gewesen, ob er persönlich an der Messe teilnehmen könne. Seine Osterbotschaft wurde vom päpstlichen Zeremonienmeister verlesen. Darin gedachte Franziskus den Opfern weltweiter Konflikte, besonders dem Krieg zwischen Israel und der Hamas. Zudem betonte er die Bedeutung von Meinungs- und Religionsfreiheit: „Es kann keinen Frieden geben, wenn es keine Gedanken- und Religionsfreiheit und keinen Respekt vor der Meinung anderer gibt.“

Konklave zur Wahl des 267. Papstes

Nach dem Tod von Papst Franziskus steht nun das Konklave bevor – die Wahl des 267. Oberhaupts der römisch-katholischen Kirche. Die Wahlversammlung beginnt 15 bis 20 Tage nach dem Tod des Papstes in der Sixtinischen Kapelle. Die Zeit zwischen dem Tod des Papstes und dem Beginn des Konklaves wird als Sedisvakanz bezeichnet – aus dem Lateinischen für „leerer Stuhl“.

Stimmberechtigt sind alle Kardinäle unter 80 Jahren – aktuell 135. Während des Konklaves sind sie vollständig von der Außenwelt abgeschirmt. Diese Isolation soll sie vor externen Einflüssen schützen und eine rasche Entscheidung ermöglichen.

Zu Beginn der Versammlung legen die Kardinäle einen Eid auf absolute Verschwiegenheit ab. Ein Bruch dieses Eides kann mit der Exkommunikation geahndet werden. Telefon, Fernsehen, Zeitungen oder Internet sind während des Konklaves verboten. Untergebracht sind die Kardinäle im Domus Sanctae Marthae – einem Gästehaus im Vatikan.

Bereits am ersten Tag findet die erste Wahlrunde statt. An den folgenden Tagen gibt es jeweils zwei Wahlgänge am Vormittag und zwei am Nachmittag. Die Wahl erfolgt geheim – Enthaltungen sind nicht erlaubt. Seit einer von Papst Benedikt XVI. eingeführten Regelung ist für die Wahl eines neuen Papstes eine Zweidrittelmehrheit notwendig – unabhängig von der Anzahl der Wahlgänge. Nach dem 33. Wahlgang dürfen die Kardinäle jedoch eine alternative Abstimmungsform beschließen, bei der auch eine einfache Mehrheit genügt.

Weiße Rauchzeichen und „Habemus Papam“

Nach einer erfolgreichen Wahl fragt der Kardinaldekan oder dessen Stellvertreter den Auserwählten, ob er das Amt annimmt und welchen Namen er tragen möchte. Im sogenannten „Raum der Tränen“ zieht sich der neue Papst zurück, um die päpstlichen Gewänder anzulegen. Danach leisten die Kardinäle ihrem neuen Oberhaupt den Treueeid.

Solange kein Papst gewählt ist, wird nach jedem Wahlgang schwarzer Rauch aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle ausgestoßen – ein Zeichen, dass noch keine Einigung erzielt wurde. Wird ein Papst gewählt, steigt weißer Rauch auf, begleitet vom feierlichen Glockengeläut der Peterskirche.

Anschließend tritt der Kardinalprotodiakon – derzeit der französische Kardinal Dominique Mamberti – auf den Balkon des Petersdoms und ruft: „Habemus Papam“ – „Wir haben einen Papst“. Darauf folgt der erste öffentliche Auftritt des neuen Pontifex, der den feierlichen Segen „Urbi et Orbi“ – der Stadt und dem Erdkreis – spendet.

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