EGMR verurteilt Türkei wegen rechtswidriger Inhaftierungen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag geurteilt, dass die Türkei die Rechte von 117 Personen verletzt hat, die nach dem gescheiterten Putschversuch im Jahr 2016 wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung in Untersuchungshaft genommen worden waren.

In einem einstimmigen Urteil stellte das Gericht fest, dass die türkischen Behörden keine ausreichenden Beweise für die Inhaftierung der Betroffenen vorlegen konnten. Damit sei Artikel 5 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden, der vor willkürlicher Freiheitsentziehung schützt.

Die Beschwerdeführer im Verfahren Tüzemen u. a. gegen Türkei gehörten zu den Tausenden, die nach dem Putschversuch festgenommen worden waren. Die Regierung in Ankara machte die von dem inzwischen verstorbenen Prediger Fethullah Gülen inspirierte Bewegung für den Umsturzversuch verantwortlich.

Der Gerichtshof kritisierte, dass die türkischen Gerichte zum Zeitpunkt der Inhaftierungen keinen „begründeten Verdacht“ darlegen konnten, wonach die Betroffenen eine Straftat begangen hätten.

Die Richter bemängelten, dass die Entscheidungen zur Inhaftierung auf eine Vielzahl von Aktivitäten gestützt worden seien, etwa die Nutzung der Messaging-App ByLock, Konten bei der Bank Asya, Aktivitäten in sozialen Medien, den Besitz von Ein-Dollar-Scheinen sowie Anstellungen bei Institutionen, die der Gülen-Bewegung nahestanden.

Diese Umstände seien, so das Gericht, ohne konkreten Nachweis einer strafbaren Absicht nicht ausreichend, um eine Untersuchungshaft nach Maßgabe der Konvention zu rechtfertigen.

Selbst dort, wo Zeugenaussagen erwähnt wurden, fehlte es dem Urteil zufolge an konkreten oder individualisierten Vorwürfen, die den Verdacht strafbaren Handelns hätten stützen können.

Das Urteil knüpft an frühere Entscheidungen in ähnlichen Fällen an, etwa in den Verfahren Akgün, Baş und Taner Kılıç. Auch dort hatte das Gericht entschieden, dass Indizien wie die Nutzung einer App oder das Abonnement bestimmter Publikationen allein keine strafrechtliche Verantwortung begründen.

Zudem beanstandete der Gerichtshof, dass türkische Richter häufig auf Textbausteine zurückgegriffen und allgemeine Rechtsvorschriften zitiert hätten, ohne eine auf den Einzelfall bezogene Begründung zu liefern.

Auch das türkische Verfassungsgericht wurde kritisiert. Es habe individuelle Beschwerden pauschal abgewiesen und keine ernsthafte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierungen vorgenommen.

Der Gerichtshof erkannte zwar die Ausnahmesituation nach dem Putschversuch und den damals verhängten Ausnahmezustand an, stellte jedoch fest, dass die Türkei nicht nachweisen konnte, dass die Inhaftierungen zwingend durch die Lage geboten gewesen seien.

Als Teil des Urteils sprach das Gericht den meisten Beschwerdeführern eine Entschädigung in Höhe von je 5.000 Euro zu. Sechs Antragsteller erhielten keine Entschädigung, da sie entsprechende Anträge nicht fristgerecht eingereicht hatten.

Wachsende Kritik am Vorgehen der Türkei

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von EGMR-Urteilen, die die rechtliche Grundlage der Massenverhaftungen und Strafverfahren in der Türkei nach dem Putschversuch in Zweifel ziehen.

Zehntausende Menschen – darunter Beamte, Lehrer, Richter, Journalisten und Unternehmer – wurden im Zuge der Säuberungswelle wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung festgenommen oder aus dem Staatsdienst entlassen.

Die türkische Regierung stuft die Bewegung als Terrororganisation ein, obwohl sie vor ihrer Einstufung im Mai 2016 – also zwei Monate vor dem Putschversuch – legal als religiöses und soziales Netzwerk in der Türkei tätig war. Sie bestreitet jede Beteiligung am Putsch oder an terroristischen Aktivitäten.

Nach Angaben von Justizminister Yılmaz Tunç, die er anlässlich des achten Jahrestags des Umsturzversuchs im Juli veröffentlichte, wurden seit dem Putschversuch insgesamt 705.172 Personen wegen angeblicher Verbindungen zur Bewegung wegen Terrorismus oder Beteiligung am Putschversuch strafrechtlich untersucht. 13.251 Menschen befanden sich laut Tunç zu diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft oder waren bereits wegen Terrorvorwürfen verurteilt worden.

Es wird angenommen, dass diese Zahlen inzwischen weiter gestiegen sind, da die Verfolgung mutmaßlicher Gülen-Anhänger unvermindert anhält. Präsident Erdoğan und mehrere Regierungsmitglieder betonten wiederholt, dass der Kampf gegen die Bewegung auch nach dem Tod Gülens im Alter von 83 Jahren konsequent fortgesetzt werde.

Menschenrechtsorganisationen und internationale Beobachter kritisieren seit Jahren die Breite des Vorgehens, das zur Entlassung von rund 130.000 Staatsbediensteten geführt hat.

ECtHR rules Turkey violated rights of dozens detained over alleged Gülen links

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