CHP-Provinzkongress in Istanbul rechtmäßig – Zwangsverwalter aufgehoben

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Die 3. Strafkammer des Amtsgerichts Ankara hat die Klage zur Annullierung des CHP-Istanbul-Kongresses inhaltlich abgewiesen. Damit verliert auch die umstrittene Einsetzung eines sogenannten Kayyum (Zwangsverwalters) ihre rechtliche Grundlage.

„Kein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten“

Gül Çiftci, stellvertretende Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei (CHP), erklärte gegenüber Halk TV, das Urteil bedeute faktisch, dass das Gericht „keine Beweise für eine Annullierung gefunden“ habe. „Das Gericht stellt fest, dass im Istanbuler Provinzkongress keinerlei Unregelmäßigkeiten vorliegen, dass alles ordnungsgemäß und transparent verlaufen ist und kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit besteht“, so Çiftci.

Konsequenzen für Istanbul

Die Politikerin betonte, dass die Entscheidung auch für Istanbul bindend sei. „Ein einstweiliges Verfügungsurteil ist eine vorläufige Maßnahme. Hier liegt aber eine inhaltliche Entscheidung vor, die die einstweilige Verfügung des 45. Zivilgerichts von Istanbul automatisch aufhebt.“ Damit sei die Tätigkeit des selbsternannten „Übergangs-Kayyum“ ab sofort gegenstandslos.

Hintergrund des Streits

Der CHP-Istanbul-Kongress vom 8. Oktober 2023 war von innerparteilichen Machtkämpfen überschattet. Das 45. Zivilgericht in Istanbul hatte damals auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden, die Parteiführung um den Vorsitzenden Özgür Çelik abzusetzen und 196 Delegierte vorübergehend von ihren Aufgaben zu entbinden. Zum Kayyum war Gürsel Tekin ernannt worden, der 2024 aus der CHP ausgetreten war und zuvor Generalsekretär der Partei gewesen war.

Mit dem nun in Ankara ergangenen Urteil scheint diese Entscheidung jedoch obsolet. Die CHP spricht von einem wichtigen Schritt zur Wiederherstellung innerparteilicher Ordnung.

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