Neuer Missbrauchsfall um ukrainisches Waisenkind in der Türkei bekannt geworden

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In der Türkei ist ein weiterer Fall mutmaßlichen Missbrauchs eines ukrainischen Waisenkindes bekannt geworden. Wie das Stockholm Center for Freedom unter Berufung auf die Zeitung Agos berichtet, leitete die Staatsanwaltschaft in Antalya ein neues Ermittlungsverfahren ein. Der Fall deutet darauf hin, dass Missbrauchsvorwürfe im Zusammenhang mit in der Türkei untergebrachten ukrainischen Waisenkindern über bisher bekannte Fälle hinausgehen könnten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Antalya betreffen die aktuellen Ermittlungen den mutmaßlichen Missbrauch eines 17-jährigen Mädchens durch zwei Minderjährige. Die Bekanntgabe folgt auf frühere Berichte, wonach türkische Behörden ein anderes Verfahren eingestellt hatten. In diesem Fall ging es um den Vorwurf, dass zwei ukrainische Waisenmädchen im Alter von 15 und 16 Jahren während ihres Aufenthalts in einem Hotel im Bezirk Beldibi in Antalya mehrfach vergewaltigt und schwanger geworden seien.

Die Kinder waren im Rahmen des Projekts „Childhood Without War“ in dem Hotel untergebracht worden, das von einer privaten Stiftung eines ukrainischen Geschäftsmannes organisiert wurde. Die Ermittlungen in diesem Fall wurden von der türkischen Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Beweise eingestellt; ein Einspruch des türkischen Familienministeriums blieb erfolglos. Auch ein paralleles Ermittlungsverfahren in der Ukraine wurde im Juni 2025 aus demselben Grund beendet.

Nach Bekanntwerden der Einstellung veröffentlichten 59 türkische Anwaltskammern eine gemeinsame Erklärung. Darin kritisierten sie, die Vorwürfe seien nicht ausreichend untersucht worden. Sie forderten die sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungsakten, ein transparentes Verfahren ohne politischen oder institutionellen Druck sowie rechtliche und administrative Schritte gegen mögliche Verantwortliche, die ihre Pflichten vernachlässigt haben könnten.

Zudem erklärten die Anwaltskammern, eine faktische Vertuschung des Falls verstoße gegen die staatliche Pflicht zu wirksamen Ermittlungen sowie gegen verbindliche Bestimmungen internationaler Übereinkommen.

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