EU-Berichterstatter kritisiert türkische Justiz – Rückschlag für Istanbuls Bürgermeister

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Der Türkei-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Nacho Sánchez Amor, hat die Entscheidung eines türkischen Gerichts scharf kritisiert. Dieses hatte die Berufung des inhaftierten Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu gegen die Aberkennung seines Universitätsdiploms zurückgewiesen. Der Fall sei „rein politisch“, erklärte Amor und sprach von einer offenkundig voreingenommenen Justiz.

Am Freitag wies das 5. Verwaltungsgericht in Istanbul İmamoğlus Klage gegen die Entscheidung der Universität Istanbul einstimmig ab. Damit ist das Verfahren in erster Instanz beendet; eine Berufung bei einem höheren Verwaltungsgericht bleibt möglich. In der schriftlichen Begründung erklärte das Gericht, İmamoğlu habe bei einem Studienwechsel Anfang der neunziger Jahre nicht in gutem Glauben gehandelt. Kritiker verweisen darauf, dass kurz vor der Entscheidung der vorsitzende Richter und ein weiteres Mitglied des Spruchkörpers versetzt worden waren.

Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch Einschränkungen der öffentlichen Debatte: Berichte über den Universitätsrektor Osman Bülent Zülfikar, der die Aberkennung des Diploms verantwortet, wurden aus Gründen der „nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung“ gesperrt. Zülfikar war von Präsident Recep Tayyip Erdoğan ernannt worden, nachdem dieser die Wahl der Rektoren abgeschafft hatte.

İmamoğlu sprach von einer politisierten Justiz und kündigte an, weiter juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Universität hatte im März 2025 die Abschlüsse von 28 Personen annulliert, darunter den des Bürgermeisters, wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei Studienübertritten aus Nordzypern. Ein Hochschulabschluss ist Voraussetzung für eine Präsidentschaftskandidatur. Damit berührt der „Diplomfall“ unmittelbar die politische Zukunft İmamoğlus, der als wichtigster Rivale Erdoğans gilt. Parallel läuft ein Strafverfahren wegen angeblicher Urkundenfälschung; zudem sitzt der Bürgermeister seit März im Zusammenhang mit einem Korruptionsverfahren in Haft, das die Opposition als politisch motiviert bezeichnet.

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