Mutmaßliche Türkei-Bezüge im Epstein-Fall: Ermittlungen in Ankara

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Die vom US-Justizministerium im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein veröffentlichten Millionen von Dokumenten haben auch in der Türkei eine Debatte ausgelöst. Die Justiz in Ankara hat Ermittlungen aufgenommen.

Wie DW Türkçe unter Berufung auf ihren Korrespondenten Alican Uludağ berichtet, leitete die Generalstaatsanwaltschaft Ankara am 23. Dezember 2025 ein Ermittlungsverfahren ein. Anlass war ein am Vortag veröffentlichter Beitrag des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der İYİ-Partei, Turhan Çömez, in den sozialen Medien.

Çömez schrieb auf der Plattform X, das amerikanische Justizministerium habe Teile der sogenannten Epstein-Akten öffentlich gemacht. Darin werde behauptet, dass minderjährige Mädchen aus der Türkei auf eine „Missbrauchsinsel“ gebracht worden seien. Vermerkt sei zudem, dass die Kinder aufgrund fehlender Englischkenntnisse erhebliche Schwierigkeiten gehabt hätten. Es handele sich um ein „erschütterndes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Bereits Jahre zuvor habe er Unterlagen zu globalen Netzwerken des Kindesmissbrauchs an den damaligen Innenminister Abdülkadir Aksu übergeben, was zur Festnahme einiger Tatverdächtiger geführt habe.

Neue Dokumente, erneuter Fokus

Der erneute Fokus in der Türkei folgt auf die Veröffentlichung weiterer Epstein-Unterlagen durch das US-Justizministerium am 30. Januar im Rahmen des sogenannten Epstein Files Transparency Act. Dabei wurden mehr als drei Millionen Seiten an Ermittlungsunterlagen, rund 180.000 Bilder sowie über 2.000 Videos veröffentlicht, die von Bundes- und einzelstaatlichen Behörden zusammengetragen worden waren.

Das Justizministerium teilte mit, die Akten seien zum Schutz der Privatsphäre der Opfer weitgehend geschwärzt und enthielten keine neuen Anklagen oder strafrechtlichen Vorwürfe. Zugleich wies es darauf hin, dass ein Teil der Dokumente möglicherweise nicht elektronisch durchsuchbar sei, da sie in nicht indexierten PDF-Dateien eingebettet seien.

Nach Angaben aus türkischen Justizkreisen wertet die Staatsanwaltschaft derzeit jene Passagen der Unterlagen aus, die einen möglichen Bezug zur Türkei aufweisen. Untersucht werde, ob sich daraus Hinweise auf Verbindungen zwischen in den Epstein-Akten genannten Verdächtigen, den beschriebenen Straftaten und der Türkei ergeben.

Parlamentarische Initiativen ohne Folgen

Bereits im Januar 2024 hatte die Abgeordnete der größten Oppositionspartei CHP, Sevda Erdan Kılıç, einen parlamentarischen Antrag eingebracht, um mögliche Enthüllungen mit Türkei-Bezug im Epstein-Komplex untersuchen zu lassen. Die Offenlegungen unterstrichen, so Kılıç damals, die Notwendigkeit, potenzielle inländische Verbindungen zu prüfen. Der Antrag wurde im Parlament bislang nicht debattiert.

„Die Epstein-Akte ist nicht nur Amerikas Akte, sie ist die Akte einer internationalen Dunkelheit“, erklärte Kılıç in sozialen Medien. „Und ja, diese Dunkelheit hat Verbindungen, die bis in die Türkei reichen.“

Frühere Anzeige ohne Folgen

Bereits am 16. Januar 2024 hatte zudem der Verein „Kinder und Frauen zuerst“ (Önce Çocuklar ve Kadınlar Derneği) Strafanzeige erstattet. Ziel war es, mutmaßliche Verbindungen zwischen der Epstein-Affäre und der Türkei sowie den Vorwurf zu prüfen, dass auch Kinder aus der Türkei in das Netzwerk geraten seien.

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara entschied jedoch am 16. Juni 2025, von einer Strafverfolgung abzusehen. In der Begründung hieß es, es lägen keine Beweise dafür vor, dass die behaupteten Straftaten auf türkischem Staatsgebiet begangen worden seien.

Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde lediglich die Aussage einer in den USA lebenden Frau namens Banu K. eingeholt, gegen die sich eine der Anzeigen gerichtet hatte. Die Vernehmung erfolgte auf dem Rechtshilfeweg auf den Prinzeninseln vor Istanbul. Banu K. erklärte, sie habe keinerlei Verbindung zum Epstein-Komplex; es bestehe lediglich eine Namensähnlichkeit mit einer beschuldigten Person. Entgegen den Vorwürfen lebe sie nicht in Florida, sondern im weit entfernten Kalifornien. Zur Untermauerung ihrer Angaben legte sie zudem eine Entscheidung des New York Southern District Court vor.

Der verurteilte Sexualstraftäter Jeffrey Epstein war im August 2019 in einem Gefängnis in New York ums Leben gekommen, während er auf seinen Prozess wegen bundesrechtlicher Anklagen im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung wartete. Mit seinem Tod endete das Strafverfahren gegen ihn, nicht jedoch die anschließenden Ermittlungen und Zivilklagen. Seine frühere Vertraute Ghislaine Maxwell wurde später von einem US-Bundesgericht wegen Beihilfe zur Rekrutierung und zum Missbrauch minderjähriger Mädchen verurteilt und verbüßt derzeit eine Haftstrafe.

Die jüngste Veröffentlichung hat in den vergangenen Tagen erneut weltweite Aufmerksamkeit auf den Fall gelenkt und bereits politische sowie institutionelle Nachwirkungen, auch in Europa, ausgelöst.

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