„Keine Strafe ohne Gesetz“: EGMR dokumentiert beispiellose Rechtsverstöße in der Türkei

0

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in Bezug auf die nach 2016 in der Türkei ergangenen willkürlichen und rechtswidrigen Entscheidungen bei insgesamt 6.884 Personen eine Verletzung von Rechten festgestellt.

Der Jurist Dr. Ufuk Yeşil veröffentlichte Statistiken zu den vom EGMR nach dem 15. Juli 2016 gegen die Türkei erlassenen Verletzungsurteilen. Yeşil betonte, dass die Verletzungsentscheidung zugunsten von 2.420 Personen einen Wendepunkt darstelle, und erklärte:

„Der EGMR hat in seiner 66-jährigen Geschichte Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz) insgesamt nur 67-mal gegen 24 verschiedene Staaten angewandt. Heute jedoch hat er diesen Artikel in einem einzigen Vorgang zugunsten von 1.568 Personen gegen die Türkei festgestellt. Mit anderen Worten: Der EGMR hat offiziell bestätigt, dass insgesamt 1.808 Personen wegen Straftaten bestraft wurden, die nicht einmal gesetzlich definiert waren!“

Yeşil teilte zudem folgende Übersicht zu den zwischen 2018 und 2025 vom EGMR gegen die Türkei erlassenen Verletzungsurteilen:

„In den Jahren 2018 bis 2025 betrafen 94 EGMR-Verletzungsurteile gegen die Türkei insgesamt 6.884 Personen. Die meisten Verletzungen wurden im Rahmen des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 5) festgestellt. In 52 Urteilen wurde bei 3.851 Personen eine Verletzung dieses Rechts festgestellt. Mindestens 1.251 dieser Personen waren Richter und Staatsanwälte.

Eine der historisch bedeutendsten Entscheidungen des EGMR erging im Zusammenhang mit Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz). Bis heute hatte der EGMR in seiner 66-jährigen Geschichte nur 67 Verletzungsentscheidungen zu diesem Artikel gegen 24 Staaten getroffen. Allein in der aktuellen Entscheidung wurde jedoch festgestellt, dass türkische Gerichte diesen Artikel 1.568-mal verletzt haben. Diese Zahl markiert ein in der Geschichte des EGMR beispielloses Ausmaß.“

Höhe der Entschädigungen: 18,8 Millionen Euro

Aufgrund der festgestellten Verletzungen beläuft sich die von der Türkei zu zahlende Entschädigungssumme auf 18.839.444 Euro. Dieser Betrag stellt die Gesamtsumme dar, die im Rahmen der betreffenden Entscheidungen gegenüber Richtern und Staatsanwälten regresspflichtig wäre.

EGMR erlässt nun “Standardentscheidungen”

In seiner Bewertung erklärte der Jurist Ufuk Yeşil, dass der EGMR inzwischen über klassische Einzelprüfungen hinausgehe und insbesondere in Verfahren zu per Dekret (KHK) entlassenen Personen beginne, standardisierte Entscheidungen mit Namenslisten zu erlassen, ohne individuelle Sachverhaltsprüfungen vorzunehmen. Dies sei als ein Zeichen dafür zu werten, dass die türkische Justizpraxis mittlerweile selbst die Qualität der EGMR-Rechtsprechung beeinflusse.

In der vergangenen Woche veröffentlichten acht UN-Sonderberichterstatter ein historisches Schreiben mit Warnungen zu den Justizpraktiken nach dem 15. Juli. Darin wurde hervorgehoben, dass Tausende Menschen ohne konkrete Beweise, auf Grundlage vager Terrorismusdefinitionen und sogar unter Bezugnahme auf familiäre Beziehungen bestraft worden seien. Diese Praktiken hätten sich zu einer „nachhaltigen Masseninhaftierungskampagne“ entwickelt und könnten den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen.

Verteilung der verletzten Artikel (2018–2025)

  • Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit):
    52 Urteile – 3.851 Personen

  • Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz):
    4 Urteile – 1.808 Personen

  • Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren):
    19 Urteile – 1.339 Personen

  • Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens):
    17 Urteile – 76 Personen

  • Weitere Artikel (Meinungsfreiheit, Folterverbot, Versammlungsfreiheit):
    5 Urteile – 5 Personen

Fazit: Mehr als nur Zahlen

Die vom EGMR an einem einzigen Tag getroffene Verletzungsentscheidung zugunsten von 2.420 Personen stellt nicht nur einen statistischen, sondern auch einen rechtlichen und historischen Meilenstein dar. Die nach dem 15. Juli in der Türkei begangenen systematischen Rechtsverletzungen werden zunehmend auch zahlenmäßig greifbar und stützen die Einschätzung, dass sie nach internationalem Recht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten.

No comments