EGMR-Große Kammer befasst sich mit Kavala-Fall wegen fortgesetzter Haft und lebenslanger Strafe

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Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird einen neuen Fall zur fortgesetzten Inhaftierung des türkischen Philanthropen und Geschäftsmanns Osman Kavala prüfen. Das teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit. Gegenstand des Verfahrens ist Kavalas Haft nach dem EGMR-Urteil von 2019, das seine sofortige Freilassung angeordnet hatte, sowie das anschließende Strafverfahren, das zu einer erschwerten lebenslangen Haftstrafe führte.

Wie aus einer Mitteilung der Kanzlei des EGMR hervorgeht, beschloss die mit dem Fall befasste Kammer am 16. Dezember, die Sache an die Große Kammer – das höchste Gremium des Gerichts – zu verweisen.

Der 68-jährige Kavala war im November 2017 wegen des Vorwurfs festgenommen worden, im Zusammenhang mit den Gezi-Park-Protesten von 2013 versucht zu haben, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen. Der EGMR stellte am 10. Dezember 2019 fest, dass seine Untersuchungshaft ohne hinreichende Gründe erfolgt sei und ordnete seine unverzügliche Freilassung an. Türkische Gerichte kamen dieser Anordnung jedoch nicht nach.

Im Jahr 2022 wurde Kavala wegen angeblichen Versuchs, die damalige Regierung zu stürzen, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil wurde im September 2023 vom Kassationsgericht bestätigt; ein Wiederaufnahmeantrag wurde im Juli 2024 vom Justizministerium abgelehnt.

Bereits im Februar 2022 hatte das Ministerkomitee des Europarats ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der EGMR stellte im Juli 2022 fest, dass die Türkei ihrer Verpflichtung zur Umsetzung des Urteils von 2019 nicht nachgekommen war.

Die neue Beschwerde vor der Großen Kammer konzentriert sich auf die fortgesetzte Freiheitsentziehung Kavalas nach 2019 sowie auf das innerstaatliche Verfahren, das zu seiner Verurteilung führte. Der Gerichtshof hatte 2019 entschieden, dass Kavalas Haft gegen Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) sowie Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, da sie einem politischen Zweck gedient habe.

Die Entscheidung der Großen Kammer wird endgültig und bindend sein.

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