Ein vom türkischen Innenministerium erstellter und einem Sachverständigen übermittelter Bericht bestätigt den Verkauf von Zelten an den Verein Ahbap. Demnach befanden sich die verkauften Zelte im Lagerbestand der Kızılay-Tochtergesellschaft Kızılay Çadır A.Ş., der Kaufpreis wurde über den Bankweg entrichtet, und die beteiligten Parteien handelten im Rahmen eines kommerziellen Kaufvertrags. Entsprechende Unterlagen und Stellungnahmen lägen vor.
Die Ermittlungen gegen Verantwortliche des Türkischen Roten Halbmonds (Kızılay) wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs sowie der fahrlässigen Verursachung des Todes könnten bei einer Anklageerhebung in ein Strafverfahren münden. In diesem Fall drohen den Beschuldigten Haftstrafen von bis zu 27 Jahren.
Wie die Tageszeitung BirGün berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Ankara im Rahmen der gegen Kızılay-Manager geführten Ermittlungen eine neue Entwicklungsstufe erreicht.
Bericht eines früheren AKP-Abgeordneten
In einem Schreiben vom 21. Februar 2024 forderte die Staatsanwaltschaft das Innenministerium auf, bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit Kızılay zu untersuchen und die Ergebnisse in einem Bericht vorzulegen. Am 18. September 2024 übermittelte der stellvertretende Innenminister Bülent Turan, ehemals Abgeordneter der regierenden AKP, der Staatsanwaltschaft Ankara einen 43 Seiten umfassenden Bericht.
Der von Inspektoren des Innenministeriums erstellte Bericht wurde anschließend einem externen Sachverständigen übergeben. Der beauftragte Sachverständige, ein Wirtschaftsprüfer, legte am 1. Dezember 2025 einen 28-seitigen Untersuchungs- und Bewertungsbericht vor.
Zeltverkauf rechtlich umstritten
In dem Bericht wird festgehalten, dass der Verkauf der Zelte an den Verein Ahbap formal den Kriterien eines handelsüblichen Geschäftsvorgangs entsprach. Zugleich wird jedoch darauf hingewiesen, dass in eingereichten Strafanzeigen geltend gemacht werde, der Vorgang verstoße gegen die Satzung von Kızılay sowie gegen das Prinzip des Gemeinwohls. Insbesondere sei kritisiert worden, dass in einer akuten Katastrophenlage eine Verpflichtung zur unverzüglichen und unentgeltlichen Hilfeleistung bestanden habe.
Die Prüfer betonen zugleich, dass die strafrechtliche Würdigung des Sachverhalts – einschließlich der Frage, ob die Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt sind, wer als Täter oder Opfer in Betracht kommt und ob Anklage zu erheben ist – allein in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Ankara liege.
Nach Vorlage des Berichts richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Sollte es zu einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs und fahrlässiger Tötung kommen, müssten sich führende Vertreter von Kızılay vor Gericht verantworten.

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