Im Verfahren gegen die Managerin Ayşe Barım im Zusammenhang mit den Protesten rund um den Gezi-Park ist das Urteil gefallen. Das Istanbuler 26. Schwurgericht verhängte gegen die Unternehmerin eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten wegen „Beihilfe zum Versuch, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen“. Eine Inhaftierung wurde nicht angeordnet; das bereits bestehende Ausreiseverbot bleibt jedoch bestehen.
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Barım während der Gezi-Proteste Künstler dazu angehalten haben, sich an den Demonstrationen zu beteiligen, und zu den Planern der Ereignisse gezählt haben. Angeklagt war sie wegen „Versuchs, die Regierung der Republik Türkei zu beseitigen oder an der Ausübung ihres Amtes zu hindern“. In ihrem Schlussantrag hatte die Anklage ursprünglich eine erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Das Gericht sah den Tatvorwurf der Beihilfe als erwiesen an und verhängte die nunmehr ausgesprochene Haftstrafe. Zugleich entschied die Kammer, von einer erneuten Untersuchungshaft abzusehen. Barım war nach 248 Tagen in Haft am 1. Oktober vergangenen Jahres entlassen worden.
In ihrer Verteidigung wies die Angeklagte sämtliche Vorwürfe zurück. Seit Januar 2025 befinde sie sich in einem Verfahren, dessen Logik sie nicht nachvollziehen könne, erklärte Barım vor Gericht. Sie habe in ihrem Leben nie eine politische Haltung eingenommen. Nach ihrer Freilassung habe sie erstmals wieder Zugang zu medizinischer Versorgung gehabt. „Ich danke Ihnen für meine Entlassung. Ich möchte nun meine notwendigen Operationen durchführen lassen“, sagte sie. Es gebe nach wie vor keinen konkreten Beweis in den Akten; gleichwohl werde eine noch härtere Bestrafung verlangt. „Ich bin unschuldig.“
Sie habe stets gearbeitet und lediglich ihre staatsbürgerliche Pflicht erfüllen wollen. „Ich bitte um Schutz meines Rechts auf Leben“, führte Barım aus und beantragte Freispruch.
Die Verteidigung hatte beantragt, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft in der Sache erneut zu prüfen. Der Sitzungsvertreter der Anklagebehörde lehnte dies ab. Das Plädoyer gelte unverändert fort; eine Modifikation komme nicht in Betracht.
Mit dem Urteil setzt die Justiz ihre juristische Aufarbeitung der Gezi-Proteste fort – eines Ereignisses, das das politische Klima des Landes bis heute prägt.

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