Ein Deepfake-Skandal, ein eingestelltes Verfahren – und was das über Deutschlands Versagen beim Schutz von Frauen offenlegt

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Yasemin Aydın

Berlin / Hamburg / New York

Stellen Sie sich vor, jemand übernimmt Ihr Leben – nicht sichtbar, nicht öffentlich, sondern in den Zwischenräumen des Digitalen.

Jemand erstellt in Ihrem Namen Profile, spricht mit Fremden, verschickt Bilder, die Sie nie aufgenommen haben, erzählt Geschichten, die Sie nie gelebt haben. Und alles wirkt echt. Intim. Glaubwürdig.

Über Jahre hinweg.

Im Fall von Collien Fernandes soll genau das geschehen sein: Dutzende Fake-Accounts, aufgebaut über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren, über die Männer kontaktiert wurden – mit Material, das den Eindruck erwecken sollte, es stamme aus privaten, heimlichen Momenten.

Entscheidend war dabei offenbar die Glaubwürdigkeit: Die Inhalte sollten so wirken, als hätte sie sich selbst gefilmt oder fotografiert.

Nach ihren Angaben entstanden auf diese Weise mit rund 30 Männern intensive Online-Beziehungen – Beziehungen, die auf einer Identität beruhten, die nicht real war.

Der Fall zeigt eine Form digitaler Gewalt, die nicht auf einzelne Handlungen reduziert werden kann, sondern sich über Zeit, Wiederholung und Täuschung entfaltet

Dieser Fall steht nicht allein. Er verweist auf eine Realität, die sich mit rasanter Geschwindigkeit entwickelt – und die viele erst jetzt in ihrer Dimension begreifen.

Mit frei zugänglichen Anwendungen lässt sich heute aus einem einzigen Foto innerhalb von weniger als einer halben Stunde ein täuschend echtes, manipuliertes Video erstellen. Parallel dazu entstehen auf Plattformen mit sogenannten „Nudify“-Funktionen täglich Hunderttausende künstlich erzeugte Nacktaufnahmen. Spiegel-Recherchen zufolge produziert allein eine dieser Anwendungen rund 200.000 solcher Bilder pro Tag – das entspricht rechnerisch etwa 2 bis 3 manipulierten Bildern pro Sekunde.

Und diese Zahlen beziehen sich nur auf ein einzelnes Tool in einem schnell wachsenden Markt.

Was technologisch möglich ist, ist rechtlich bislang nur unzureichend geregelt. In Deutschland ist die Erstellung solcher Deepfake-Pornografie derzeit nicht ausdrücklich strafbar. Erst jetzt wird politisch reagiert: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant einen Gesetzentwurf, der die Herstellung und Verbreitung solcher Inhalte künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ahnden soll.

Die Ermittlungen in Deutschland wurden eingestellt. In Spanien hingegen laufen sie weiter.

Der Fall von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen hat nicht nur deshalb Aufmerksamkeit erzeugt, sondern eine tiefere Irritation ausgelöst, weil er eine Frage aufwirft, die über den Einzelfall hinausgeht: Wie kann es sein, dass ein Sachverhalt innerhalb eines gemeinsamen europäischen Rechtsraums so unterschiedlich behandelt wird – und was sagt das über die tatsächliche Schutzfunktion eines Staates aus?

Ein Wandel der Gewalt – und ein System, das hinterherläuft

Was diesen Fall so aufschlussreich macht, ist weniger die Prominenz der Beteiligten als die Struktur der Vorwürfe selbst, denn sie verweisen auf eine Form von Gewalt, die sich zunehmend in den digitalen Raum verlagert, dort neue Ausdrucksformen findet und gleichzeitig die klassischen Kategorien von Öffentlichkeit und Privatheit unterläuft.

Die Möglichkeit, Bilder zu manipulieren, intime Inhalte zu verbreiten oder mittels KI Technologien wie Deepfakes glaubwürdig wirkende Darstellungen zu erzeugen, verschiebt die Grenzen dessen, was als Gewalt erfahrbar ist, ohne dass sich diese Verschiebung im gleichen Tempo im Recht widerspiegelt. In dieser Diskrepanz entsteht eine Zone, in der Betroffene zwar Schaden erleiden, dieser Schaden jedoch nicht immer in eine juristisch verwertbare Form übersetzt werden kann.

Dass ein Verfahren unter diesen Bedingungen in Deutschland eingestellt wird, während es in Spanien weitergeführt wird, wirkt deshalb nicht nur wie ein juristischer Unterschied, sondern wie ein Hinweis auf unterschiedliche Schwellen der Anerkennung: darauf, wann ein System beginnt, etwas als verfolgbar zu begreifen – und wann nicht.

Die Diagnose, die sich nicht mehr vermeiden lässt

Auf internationaler Ebene, etwa bei der UN Commission on the Status of Women in New York, wurde vor zwei Wochen genau über jene Frage verhandelt, die sich im deutschen Kontext gerade zuspitzt: Wie real ist der Zugang zu Recht für Frauen – nicht auf dem Papier, sondern in der Praxis?

Die Bundestagsabgeordnete Katrin Gebel, die als Teil der offiziellen Delegation vor Ort war und mit der wir ein Interview geführt haben,  formuliert dazu eine Einschätzung, die in ihrer Klarheit bemerkenswert ist, gerade weil sie nicht als Reaktion auf einen einzelnen Fall gedacht ist, sondern als Beschreibung eines strukturellen Zustands:

„Das aktuelle Rechtssystem für Frauen funktioniert nicht- der Zugang ist nicht gewährleistet.“

Sie verweist dabei auf eine Zahl, die die Dimension des Problems greifbar macht:

„Die Anzeigenraten und dann auch die Verurteilungsraten sind extrem gering – bei unter 3 Prozent.“

Was hier sichtbar wird, ist weniger ein Mangel an Normen als ein Mangel an Durchsetzung, weniger ein Defizit im Anspruch als eines in der Realität, und genau daraus ergibt sich ihr Fazit:

Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland quasi straffrei.

Dieser Satz provoziert, weil er eine Diskrepanz benennt, die politisch schwer zu integrieren ist, zugleich aber eine Erfahrung verdichtet, die sich in vielen Einzelfällen wiederfindet.

Wenn sich die Debatte vom Problem entfernt

Vor diesem Hintergrund hätte die politische Debatte im Bundestag die Möglichkeit geboten, genau diese strukturellen Fragen in den Mittelpunkt zu rücken, also zu diskutieren, warum Verfahren scheitern, wo Beweislasten zu hoch sind oder welche institutionellen Lücken bestehen.

Stattdessen verknüpft Bundeskanzler Friedrich Merz die Debatte über Gewalt gegen Frauen mit Migration, eine Verschiebung, die weniger aus dem konkreten Fall heraus erklärbar ist als aus einem tieferliegenden Muster politischer Kommunikation.

Denn wenn Probleme schwer greifbar, komplex und strukturell sind, entsteht ein Druck zur Vereinfachung, und Vereinfachung bedeutet häufig, Ursachen klar zu benennen, auch wenn diese Benennung den Kern des Problems nicht trifft.

Gerade in diesem Fall wirkt die Verschiebung besonders irritierend, weil die Konstellation eindeutig ist: ein deutscher Beschuldigter, ein privater Kontext, keine erkennbare Verbindung zur Migration – und dennoch verschiebt sich die Perspektive.

Was dabei geschieht, ist weniger eine offene Argumentation als eine subtile Umrahmung: Selbst dort, wo Gewalt aus der Mitte der Gesellschaft hervorgeht, wird sie politisch so gelesen, als liege ihr Ursprung außerhalb, wodurch sich der Blick von den eigenen Strukturen entfernt und auf ein anderes, leichter adressierbares Feld verschiebt.

Eskalation als Ausdruck eines tieferen Konflikts

Die Reaktion darauf fällt entsprechend scharf aus, etwa als Katrin Gebel dem Kanzler im Bundestag vorwirft, „rassistischen Dreck“ zu verbreiten, wofür sie einen Ordnungsruf erhält.

Doch dieser Moment ist weniger als isolierte Grenzüberschreitung zu verstehen denn als Ausdruck eines Konflikts, der tiefer reicht: Es geht nicht mehr nur darum, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, sondern darum, wie das Problem überhaupt beschrieben wird – und wer darüber die Deutungshoheit besitzt.

Die Realität, die sich nicht verschieben lässt

Während sich politische Narrative verschieben, bleibt die Realität der Betroffenen bemerkenswert konstant, und genau diese Realität wurde in den vergangenen Tagen sichtbar, als in Hamburg zwischen 17.000 und 22.000 Menschen gegen Gewalt an Frauen demonstrierten.

Im Zentrum dieser Demonstration stand erneut Collien Fernandes, die ihren Auftritt unter Polizeischutz absolvierte und dabei einen Satz formulierte, der sich kaum relativieren lässt:

„Ich stehe jetzt hier mit einer schusssicheren Weste … weil ich Morddrohungen bekomme.“

In diesem Moment verschiebt sich die Perspektive erneut, weg von abstrakten Kategorien hin zu einer konkreten Erfahrung, die deutlich macht, dass nicht nur die Gewalt selbst, sondern auch das öffentliche Sprechen darüber mit Risiken verbunden ist.

Was ein System sichtbar macht – und was es ausblendet

Ein Hinweis des Journalisten Ronen Steinke verweist schließlich auf eine strukturelle Dimension, die im politischen Alltag selten thematisiert wird: Sexualstrafrecht spielt in der juristischen Ausbildung eine vergleichsweise geringe Rolle, ein Umstand, der auf den ersten Blick technisch wirkt, bei näherem Hinsehen jedoch aufzeigt, wie ein System Prioritäten setzt.

Denn was institutionell nicht im Zentrum steht, wird selten mit der nötigen Konsequenz behandelt, und genau daraus kann eine Situation entstehen, in der Normen existieren, ohne dass sie wirksam greifen.

Europa reagiert – Deutschland zögert

Während diese strukturellen Fragen in Deutschland noch umstritten sind, bewegt sich die europäische Ebene bereits weiter.

Angestoßen auch durch öffentliche Berichte von Betroffenen wie Collien Fernandes und Nadine Breaty über die massiven Auswirkungen digitaler Gewalt, hat das European Parliament am 26. März 2026 dafür gestimmt, das EU-KI-Gesetz zu erweitern und sogenannte „Nudifier-Systeme“, also KI-Tools zur Erzeugung sexualisierter Deepfakes, ausdrücklich zu verbieten.

Auch der Council of the European Union hat eine entsprechende Position beschlossen, sodass nun in Brüssel über die finale Ausgestaltung verhandelt wird.

Diese Entwicklung macht einen Kontrast sichtbar, der kaum zu übersehen ist: Während Deutschland noch darüber ringt, wie das Problem zu deuten ist, beginnt Europa bereits, es zu bekämpfen.

Die Frage, die sich nicht mehr vermeiden lässt

Was bleibt, ist eine Frage, die sich nicht aus politischer Perspektive stellt, sondern aus einer funktionalen:

Wenn ein System Fälle nicht verfolgt,
wenn Betroffene Schutz im Ausland suchen müssen,
wenn die wirksamsten Antworten von außerhalb kommen,

wie belastbar ist dann das Versprechen von Schutz, auf dem ein Rechtsstaat beruht?

Oder anders gefragt, in der zugespitzten Formulierung, die durch diese Debatte hindurch immer wieder aufscheint:

Ist Gewalt gegen Frauen in Deutschland tatsächlich ein Ausnahmeproblem – oder ein strukturelles, dessen Konsequenzen zu oft ausbleiben?

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