Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen: Mehr Sicherheit und Sauberkeit als Ziel

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Ab Donnerstag ist der Konsum von Alkohol an sämtlichen Bahnhöfen der Deutschen Bahn in Deutschland untersagt. Mit der Ausweitung der Regelung auf rund 5.700 Stationen verfolgt das Unternehmen das Ziel, die Sicherheit und Sauberkeit zu verbessern und den Aufenthalt für Reisende angenehmer zu gestalten. Ausgenommen von dem Verbot sind gastronomische Betriebe in den Bahnhöfen.

Bereits zuvor hatte die Deutsche Bahn das Alkoholverbot an knapp 40 größeren Bahnhöfen erprobt, darunter in Köln, München und Hamburg. Nach Angaben des Unternehmens zeigten sich dabei positive Auswirkungen. So seien weniger Konflikte aufgetreten und die Menge an Müll habe abgenommen. Zudem hätten Reisende und Mitarbeitende die Bahnhöfe als angenehmere Aufenthaltsorte wahrgenommen.

Auch die Zustimmung in der Bevölkerung fällt laut einer Befragung hoch aus: Rund 80 Prozent der Befragten sprechen sich für ein Alkoholverbot an Bahnhöfen aus. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), begrüßt die bundesweite Einführung ebenfalls. Er betont, dass Alkohol zwar nicht zwangsläufig der Auslöser von Auseinandersetzungen sei, Konflikte jedoch verstärken und Hemmschwellen herabsetzen könne. Insbesondere Familien und Kinder sollten sich an Bahnhöfen sicher fühlen können.

Auch am Kölner Hauptbahnhof stößt die neue Regelung bei vielen Reisenden auf Zustimmung. Einige erhoffen sich dadurch weniger störende Situationen und eine angenehmere Atmosphäre. Besonders in den Abend- und Nachtstunden könnte das Verbot dazu beitragen, dass sich Reisende sicherer fühlen.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Alkoholverbot?

Wer an einem Bahnhof der Deutschen Bahn gegen das Alkoholverbot verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn zusätzlich ein Hausverbot aussprechen. Der Besitz und Transport ungeöffneter alkoholischer Getränke bleiben weiterhin erlaubt. Auch in gastronomischen Betrieben innerhalb der Bahnhöfe darf Alkohol nach wie vor konsumiert werden.

Für den Alkoholkonsum in Zügen gelten gesonderte Regelungen. Während Alkohol im Fernverkehr grundsätzlich erlaubt ist, unterscheiden sich die Vorschriften in Regionalzügen je nach Region und Verkehrsunternehmen.

Gefahr einer Verlagerung der Probleme

Die Bahnhofsmission unterstützt das Verbot grundsätzlich, weist jedoch auf mögliche Schwierigkeiten hin. Ihr Geschäftsführer, Mirko Schwärzel, befürchtet, dass sich bestehende Probleme lediglich aus den Bahnhöfen in angrenzende Bereiche verlagern könnten. Deshalb seien abgestimmte Maßnahmen zwischen der Deutschen Bahn und den Kommunen erforderlich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die faire Umsetzung der neuen Regelung. Nach Ansicht Schwärzels müssen die Vorschriften für alle gleichermaßen gelten – unabhängig davon, ob es sich um Fußballfans, andere feiernde Gruppen oder wohnungslose Menschen handelt. Dabei sei ein sensibler Umgang durch die Sicherheitskräfte besonders wichtig.

Ziel: Ein angenehmerer Aufenthalt für alle

Mit dem bundesweiten Alkoholverbot möchte die Deutsche Bahn ihre Bahnhöfe sicherer und sauberer gestalten. Ob die Maßnahme langfristig die gewünschten Verbesserungen bringt, wird sich jedoch erst im Alltag zeigen. Neben einer konsequenten und diskriminierungsfreien Umsetzung wird entscheidend sein, ob es gelingt, mögliche Probleme im Umfeld der Bahnhöfe gemeinsam mit den Kommunen zu lösen.

Quelle: tagesschau, AFP

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