Prominente Managerin Ayşe Barım unter Auflagen freigelassen

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Die Schauspiel-Managerin Ayşe Barım, die seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft saß, ist im zweiten Anlauf gegen Auflagen freigelassen worden. Ihr wird vorgeworfen, „eine der Organisatorinnen“ der Gezi-Park-Proteste gewesen zu sein und „Beihilfe zum Versuch, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen“ geleistet zu haben. Das 26. Schwurgericht in Istanbul ordnete nun ihre Entlassung unter Aufsicht und Hausarrest an.

Ayşe Barım war im Januar festgenommen worden aufgrund von Anschuldigungen, die auf das Jahr 2013 zurückgehen, als Demonstrationen gegen die geplanten Urbanisierungsmaßnahmen im Istanbuler Gezi-Park ausbrachen und eine landesweite Protestwelle gegen Recep Tayyip Erdoğan, damals Ministerpräsident, auslösten.

Zahlreiche Künstler verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal. Unter ihnen befanden sich Schauspieler:innen Halit Ergenç, Bergüzar Korel, Mehmet Günsür und Rıza Kocaoğlu. Viele prominente Zeugen wurden gehört. Sie erklärten übereinstimmend, Barım habe sie nicht in den Gezi-Park geschickt; ihre Beiträge in sozialen Netzwerken hätten sie aus eigenem Antrieb verfasst.

Der Anzeigeerstatter Sedat Gül erklärte in seiner Aussage: „Ich habe an den Gezi-Ereignissen nicht teilgenommen. Ich fühlte mich lediglich nach den Nachrichten in den sozialen Medien verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten. Barım kenne ich nicht.“

Gesundheitszustand vor Gericht thematisiert

In ihrer Verteidigung, bei der sie ihre Tränen nicht zurückhalten konnte, sagte Barım: „Ich möchte nicht länger in Haft bleiben. Gewähren Sie mir dieses Grundrecht. Für meine Genesung bitte ich um meine Freilassung.“ Ihre Anwälte legten dem Gericht zudem ein ärztliches Gutachten vor, das auf ein Herzleiden und ein wachsendes Aneurysma im Gehirn hinweist und damit auf ein erhebliches Gesundheitsrisiko.

Die Staatsanwaltschaft beantragte zwar die Fortdauer der Untersuchungshaft. Das Gericht aber entschied nach 248 Tagen Haft, Barım gegen Meldeauflagen und Hausarrest zu entlassen.

Journalisten ausgeschlossen

Vertreter der Presse konnten der Verhandlung nicht unmittelbar beiwohnen. Journalisten wie auch ein Großteil der Angehörigen Barıms verfolgten den Prozess über eine Videozuschaltung im Saal des 35. Schwurgerichts.

Gegen Ayşe Barım fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe zwischen 22 Jahren und 6 Monaten sowie 30 Jahren.

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