Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Das sind die wichtigsten Änderungen

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Die Bundesregierung hat die zentralen Punkte der Reform des Bürgergelds beschlossen. Künftig firmiert die Leistung unter dem Namen Grundsicherung. Mit der Umbenennung gehen verschärfte Sanktionsregelungen, der Wegfall der Karenzzeit sowie strengere Anforderungen an die Mitwirkung einher. Der Gesetzentwurf passierte nun das Kabinett.

Im Mittelpunkt stehen konsequenter und schneller greifende Kürzungen. Bei der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes können Leistungen für drei Monate um 30 Prozent reduziert werden. Wiederholte Pflichtverletzungen, etwa das unentschuldigte Fernbleiben von Terminen beim Jobcenter, können zu einer vollständigen Aussetzung der Zahlungen führen. In diesen Fällen werden die Wohnkosten direkt an den Vermieter überwiesen.

Zudem wird die bislang geltende Schonfrist beim Vermögen gestrichen. Ersparnisse fließen damit von Beginn an stärker in die Berechnung ein. Unberührt bleiben jedoch selbstgenutztes Wohneigentum, die Altersvorsorge sowie ein Kraftfahrzeug.

Erweiterungen sind bei der Arbeitsmarktintegration vorgesehen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten für geförderte Beschäftigung wird vergrößert. Künftig ist nicht mehr ausschlaggebend, wie lange jemand arbeitslos gemeldet ist, sondern wie lange Leistungen bezogen werden. Davon sollen insbesondere Frauen und Geflüchtete profitieren.

Zuletzt war innerhalb der Koalition strittig, ob vor einer kompletten Leistungseinstellung zwingend ein persönliches Gespräch stattfinden muss. Die Einigung sieht nun vor, dass das Jobcenter einen ernsthaften Kontaktversuch unternehmen muss, ohne das Verfahren zwingend auszusetzen.

Die Bundesregierung rechnet nicht mit substanziellen Einsparungen, erwartet jedoch, dass strengere Vorgaben mehr Leistungsbeziehende in Erwerbstätigkeit bringen. Ob die neuen Sanktionsmechanismen den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, dürfte erneut vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

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