Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Republikanischen Volkspartei (CHP), Gökhan Günaydın, ergriff im Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) das Wort und kritisierte die Haftbedingungen sowie die Besuchsbeschränkungen für den Bürgermeister der Stadtverwaltung von Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu. Günaydın erklärte, dass İmamoğlu seit fünf Tagen keine Abgeordneten mehr empfangen durfte, und nahm dabei den neuen Justizminister Akın Gürlek ins Visier.
„WIR WERDEN KEINEN UNSERER FREUNDE DEM BETON ÜBERLASSEN“
In seiner Rede machte Günaydın auf den Wechsel im Justizministerium und dessen Auswirkungen aufmerksam. Er deutete an, dass sich die Praxis nach dem Austausch des für die Generaldirektion der Gefängnisse und Haftanstalten zuständigen stellvertretenden Ministers verschärft habe. Zu Beginn seiner Ausführungen verwies er auf den Ramadan und sagte:
„Wir wissen, was Sie im vergangenen Ramadan getan haben. Auch in diesem Jahr ist der Ramadan gekommen, und der Justizminister wurde ausgetauscht. Der Neue hat die Zuständigkeitsbereiche der stellvertretenden Minister geändert. Für die Genehmigungen ist nun Mehmet Yılmaz zuständig.“
„GEGEN İMAMOĞLU WIRD ISOLATIONSHAFT ANGEWENDET“
Günaydın behauptete, gegen İmamoğlu werde eine Isolationshaft angewendet, und schilderte den Vorgang mit folgenden Worten:
„Seit genau fünf Tagen durfte kein einziger Abgeordneter zu Ekrem İmamoğlu. Glauben Sie, dass Sie durch Isolation und Abschottung Ekrem Imamoglu und seine Mitstreiter vom Volk trennen können? Wir werden keinen unserer Freunde dem Beton überlassen, und wir werden Sie dafür einzeln zur Rechenschaft ziehen.“
MINISTER GÜRLEK SIGNALISIERT ‚GESETZESÄNDERUNG‘
Hinter den Isolationsvorwürfen der CHP stehen Signale des neuen Justizministers Akın Gürlek bezüglich möglicher Einschränkungen, die er unmittelbar nach seinem Amtsantritt ins Gespräch brachte. Minister Gürlek hatte kürzlich in einem Fernsehinterview seine Unzufriedenheit über die Besuche bei CHP-Bürgermeistern sowie über die Dauer von Anwaltsgesprächen geäußert. Er argumentierte, es gebe in der derzeitigen Praxis eine „gesetzliche Lücke“, und sagte:
„Ein Anwalt betritt die Anstalt morgens um 8 Uhr und verlässt sie um 24.00 Uhr. Der inhaftierte Betroffene kann sämtliche Notizen und Anweisungen über seinen Anwalt nach draußen übermitteln. Ich habe hierzu die notwendigen Anweisungen erteilt, wir werden das Thema auf die Tagesordnung des Parlaments bringen.“

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