Türkei plant Beschlagnahmung von Krypto-Wallets und Einfrieren von Konten im Rahmen neuer Justizreform

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Die türkische Regierung bereitet ein neues Reformpaket vor, das Staatsanwälten die Befugnis geben soll, Krypto-Wallets zu beschlagnahmen und Bankkonten einzufrieren, die mit Finanzverbrechen in Verbindung stehen. Das berichtete das Nachrichtenportal T24.

Der Entwurf des 11. Justizreformpakets, über den T24 am 15. Oktober erstmals berichtete, sieht verschärfte Strafen für internetbasierte Finanzdelikte vor – insbesondere im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel und Geldwäsche.

Nach dem neuen Gesetzesentwurf soll es künftig eine Straftat darstellen, eigene Bank- oder Zahlungskonten zu vermieten oder zu verleasen, wenn diese für Geldwäschezwecke genutzt werden. Darauf sollen bis zu drei Jahre Haft stehen.

Strafbarkeit auch ohne betrügerische Absicht

Geplante Änderungen von Artikel 245/B-(1) des türkischen Strafgesetzbuchs definieren die Bereitstellung von Bank- oder digitalen Zahlungskonten zur illegalen Nutzung als eigenständigen Tatbestand. Sowohl der Mieter als auch der Kontoinhaber könnten strafrechtlich belangt werden – selbst dann, wenn der Inhaber keine betrügerische Absicht hatte.

Rechtsexperten erklären, dass die Regierung damit auf die zunehmende Praxis reagiert, dass insbesondere junge Menschen ihre E-Wallets oder Zahlungskonten an illegale Wett-Netzwerke vermieten.

Zugriff auf Kryptowährungen durch Staatsanwaltschaften

Geänderte Vorschriften der Strafprozessordnung würden Banken und Kryptobörsen ermächtigen, verdächtige Konten eigenständig einzufrieren. Die Staatsanwaltschaften erhielten das Recht, auf solche Vermögenswerte direkt zuzugreifen – einschließlich digitaler Wallets. Damit will Ankara Ermittlungslücken schließen, die durch die dezentrale Struktur von Kryptowährungen entstehen.

Batıkan Erkoç, Generalkoordinator der Media and Law Studies Association (MLSA), sagte gegenüber T24, das Reformpaket reagiere auf den weit verbreiteten Missbrauch von Konten junger Menschen für Geldwäsche und Glücksspiel. Nach geltendem Recht kämen viele Angeklagte frei, weil ihnen kein Betrugsvorsatz nachgewiesen werden könne. Die neue Regelung solle sicherstellen, dass sowohl die Vermieter als auch die Nutzer solcher Konten bestraft werden.

Im Hinblick auf Kryptowährungen betonte Erkoç, dass der Entwurf die Befugnisse von Banken und Börsen erheblich erweitere. Diese erhielten das Recht, digitale Vermögenswerte einzufrieren und an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Er warnte, das Vorhaben verschaffe privaten Akteuren quasi-polizeiliche Befugnisse und schaffe eine rechtliche Grundlage für die Enteignung von Bürgern. Dies stehe im Widerspruch zu den Eigentumsrechten gemäß Artikel 35 der türkischen Verfassung.

Sorge um Auswirkungen auf den Kryptomarkt

Vertreter der Kryptowirtschaft und Finanzanalysten äußerten Besorgnis, dass die Reform abschreckende Wirkung auf den ohnehin angespannten türkischen Kryptomarkt haben könnte. Sie fordern die Regierung auf, Schutzmechanismen gegen Machtmissbrauch einzubauen, um seriöse Investoren nicht zu verunsichern.

Laut dem Vorsitzenden der Parlamentsfraktion der Regierungspartei AKP, Abdullah Güler, habe der Entwurf die Partei bislang noch nicht offiziell erreicht, doch arbeiteten die zuständigen Ministerien an den technischen Details.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre es das elfte Justizreformpaket seit 2019 – Teil von Ankaras Bestrebungen, das Rechtssystem zu modernisieren. Frühere Reformen konzentrierten sich auf Opferrechte, faires Verfahren und alternative Streitbeilegung. Das zehnte Paket, das im Juni verabschiedet wurde, zielte auf Haftentlastung durch bedingte Entlassungen ab.

 

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