Das Berliner Landgericht hat geurteilt, dass die Plattform X, ehemals bekannt als Twitter, Wissenschaftlern Zugang zu den notwendigen Daten gewähren muss, um Desinformation im Kontext von Wahlen zu untersuchen. Das Gericht stellte klar, dass diese Offenlegung spätestens bis zum 23. Februar, dem Tag der nächsten deutschen Wahlen, erfolgen muss.
Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass die Social-Media-Plattform X, im Besitz von Elon Musk, ihre Daten offenlegen muss, um Wissenschaftlern die Überwachung von Desinformation im Vorfeld der deutschen Parlamentswahlen am 23. Februar zu ermöglichen. Dieses Urteil beruht auf einem Eilantrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie der Organisation Democracy Reporting International (DRI), die eine verstärkte Kontrolle von Falschinformationen im Kontext der Wahlen gefordert hatten.
Das Gericht folgte der Argumentation der Antragsteller und bestätigte, dass der Zugang zu den angeforderten Daten, insbesondere angesichts der bevorstehenden Wahlen, rechtlich geboten sei. Der Antrag wurde zu Beginn der Woche mit der Begründung eingereicht, dass eine wirkungsvolle Überwachung von Desinformation ohne diesen Zugang nicht zu gewährleisten sei.
Demnach urteilte das Gericht, dass X verpflichtet ist, jene Daten offenzulegen, die es Wissenschaftlern erlauben, die Verbreitung wahlbezogener Inhalte auf der Plattform zu analysieren und zu überwachen.
X muss Gerichtskosten tragen
In der Urteilsbegründung heißt es: „Ein weiterer Verzug beim Zugang zu den Daten würde das Forschungsprojekt der Antragsteller erheblich beeinträchtigen, da die Zeit unmittelbar vor der Wahl von entscheidender Bedeutung ist.“ Das Berliner Landgericht stellte außerdem fest, dass X der Aufforderung zur Herausgabe der geforderten Informationen nicht nachgekommen war. Aufgrund dieser Versäumnisse entschied das Gericht, dass das US-amerikanische Unternehmen die Prozesskosten in Höhe von 6.000 Euro zu tragen hat.
In einer Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hieß es: „Die GFF hat heute gemeinsam mit DRI einen bedeutenden Erfolg gegen X erzielt. Das Berliner Landgericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass X DRI bis unmittelbar nach den Bundestagswahlen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform gewähren muss.“
„Dieses Urteil ist ein Erfolg für unsere Demokratie“
Simone Ruf, eine Anwältin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), kommentierte: „Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Erfolg für die Forschungsfreiheit und unsere Demokratie dar! Wir haben uns für den Zugang zu den entscheidenden Forschungsdaten eingesetzt, um Versuche, die Wahlen zu manipulieren, zu verhindern. Es sendet ein kraftvolles Signal für den Schutz unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter.“
Zu Beginn der Woche hatten deutsche Aktivisten vor dem Berliner Landgericht Klage gegen die Plattform X eingereicht. Sie werfen dem sozialen Netzwerk vor, keinen systematischen Zugang zu wichtigen Daten wie Reichweiten, Likes und Shares der geteilten Beiträge zu gewähren. Laut den Aktivisten habe X sich geweigert, DRI diese öffentlich zugänglichen Informationen bereitzustellen.
Die Kläger führten aus, dass sie diese Daten benötigen, um Desinformation im Vorfeld der vorgezogenen Parlamentswahlen am 23. Februar im Land zu überwachen. GFF und DRI argumentierten, dass ihnen gemäß den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union (EU) das Recht auf Zugang zu Daten wie Likes und Shares zustehe.
Mit den nun erhaltenen Daten sind die Aktivisten in der Lage, die potenziellen Auswirkungen der Wahlen auf X zu analysieren und so zur Schaffung eines transparenteren digitalen Raums beizutragen.
Musk unterstützt die extreme Rechte
Der US-amerikanische Milliardär Elon Musk sieht sich aktuell scharfer Kritik ausgesetzt, insbesondere aufgrund seiner Unterstützung für extrem rechte politische Strömungen in Europa. Musk hatte zuvor auf der von ihm betriebenen Plattform X einen Livestream mit Alice Weidel, der Co-Vorsitzenden der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD), veranstaltet.
Europäische Führungspersönlichkeiten warfen Musk vor, sich in die inneren Angelegenheiten der Länder einzumischen. Einige Abgeordnete des Europäischen Parlaments forderten die Europäische Union auf, gegen Musks Social-Media-Beiträge vorzugehen, die die extreme Rechte verherrlichen. Am 25. Januar hatte Musk an einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Halle teilgenommen und erklärte, dass die Deutschen stolz auf ihre Identität sein sollten und Kinder nicht für die Sünden ihrer Eltern verantwortlich gemacht werden dürften.
Darüber hinaus hatte Musk bei einer Ansprache an die Anhänger des 47. Präsidenten der USA, Donald Trump, eine Geste gemacht, die von einigen Beobachtern als Hitlergruß interpretiert wurde, was zu intensiven Diskussionen führte. Zudem schränkte Musk auf X den Zugang zu vielen früheren Überwachungsmöglichkeiten ein, die es Forschern ermöglichten, die Verbreitung von Informationen auf der Plattform zu verfolgen, und machte einige dieser Daten kostenpflichtig.
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