Deutsche Bold — Der Europarat hat den ersten internationalen Vertrag zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Dieser Schritt reagiert auf die zunehmenden Berichte über Angriffe auf die Ausübung des Berufs, sei es in Form von Belästigungen, Drohungen oder Angriffen oder durch Eingriffe in die berufliche Tätigkeit, wie etwa Hindernisse beim Zugang zu Mandanten. Der neue Vertrag zielt darauf ab, den Beruf des Anwalts zu schützen und dessen freie Ausübung zu gewährleisten.
Anwälte spielen eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherstellung des Zugangs zur Justiz, insbesondere bei der Verteidigung von Menschenrechtsverletzungen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justizsysteme hängt in hohem Maße von der Fähigkeit der Anwälte ab, ihre Mandanten ohne äußere Einflüsse und Bedrohungen zu vertreten. Der vom Europarat verabschiedete „Vertrag zum Schutz des Anwaltsberufs“ schützt sowohl einzelne Anwälte als auch ihre Berufsverbände, deren Rolle entscheidend ist, um die Rechte der Anwälte und des Berufsstandes zu verteidigen.
Der Vertrag umfasst Regelungen zum Anspruch auf Berufsausübung, berufliche Rechte, Meinungsfreiheit, Berufsdisziplin sowie spezielle Schutzmaßnahmen für Anwälte und Berufsverbände. Unter dem Vertrag müssen die Staaten sicherstellen, dass Anwälte ihre beruflichen Pflichten ohne körperliche Angriffe, Drohungen, Belästigungen oder unrechtmäßige Eingriffe ausführen können. Sollte es zu solchen Vorfällen kommen, die möglicherweise ein Verbrechen darstellen, sind die Staaten verpflichtet, wirksame Ermittlungen einzuleiten. Zudem müssen die Staaten sicherstellen, dass Berufsverbände als unabhängige, selbstverwaltete Organisationen tätig bleiben können.
Der Vertrag wird am 13. Mai im Rahmen der Sitzung der Außenminister des Europarates in Luxemburg zur Unterzeichnung geöffnet. Mindestens acht Länder, darunter sechs Mitgliedstaaten des Europarates, müssen den Vertrag ratifizieren, damit er in Kraft tritt. Die Einhaltung des Vertrages wird von einer Expertengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.
Dieser historische Schritt kommt zu einer Zeit, in der Anwälte, die mit sensiblen oder politisch aufgeladenen Fällen befasst sind, zunehmend mit Bedrohungen und Einschüchterungen konfrontiert sind. Der Vertrag des Europarates stellt sicher, dass Anwälte ihre Arbeit frei und ohne Angst vor Repressalien ausüben können, was auch zur Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Justizsysteme beiträgt.
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