Die 36-jährige Merve Zayım, eine schwangere Gefangene, die vor zwei Tagen im Universitätskrankenhaus von Trakya entbunden hatte, wurde am Donnerstagmorgen aus der Klinik entlassen und gemeinsam mit ihrem neugeborenen Sohn zurück in das Gefängnis in Edirne gebracht.
Die Inhaftierung einer Neuentbundenen Mutter hat unter Abgeordneten wie auch unter Menschenrechtsverteidigern Empörung ausgelöst. Der Abgeordnete der DEM-Partei für Kocaeli, Ömer Faruk Gergerlioğlu, erklärte: „Ein weiteres Baby ist in die türkischen Gefängnisse gekommen. Eine Frau wie Merve Zayım, für die Hausarrest möglich gewesen wäre, musste hinter Gittern entbinden – und wurde nun im Wochenbett nach Edirne zurückgebracht! Der Richter am 2. Schwurgericht Eskişehir beharrt mit Nachdruck auf dieser Praxis. Wir werden es öffentlich machen.“
Festnahme im achten Monat
Die Religionspädagogin war am 2. Juli verhaftet worden – im achten Monat ihrer Schwangerschaft. Das 2. Schwurgericht in Eskişehir unter dem Vorsitz von Arif Hamdi Sazak wies Anträge auf ihre Freilassung während der Schwangerschaft insgesamt fünfmal zurück, selbst als sie bereits im neunten Monat war.
Gesetzeswidrig
Nach Artikel 16 Absatz 4 des türkischen Strafvollzugsgesetzes Nr. 5275 dürfen schwangere Frauen sowie Mütter mit Kindern unter 18 Monaten weder inhaftiert noch festgehalten werden.
Ihr „Vergehen“: Lehrerin
Merve Zayım hatte 2012 ihr Studium der Religionspädagogik an der Theologischen Fakultät der Marmara-Universität abgeschlossen. Anschließend arbeitete sie am inzwischen geschlossenen Samanyolu-Gülbahar-Gymnasium in Eskişehir. Im Zuge der Ermittlungen gegen die Gülen-Bewegung wurde sie zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Unter anderem wegen ihrer Tätigkeit an dieser Schule, des mutmaßlichen Gebrauchs der verschlüsselten Messaging-App ByLock sowie aufgrund von Zeugenaussagen. Ihre Akte liegt seit nunmehr 40 Monaten beim Obersten Gerichtshof.

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