Letzte zwei Schülerinnen im „Mädchenprozess“ freigelassen

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In Istanbul hat ein Gericht die letzten beiden inhaftierten Angeklagten im sogenannten „Mädchenprozess“ freigelassen. Die Schülerinnen R.Ç. und Z.Ş.T. wurden am 25. April von einem Gericht freigesprochen, nachdem der Staatsanwalt ihre weitere Inhaftierung beantragt hatte.

In dem Verfahren sind insgesamt 41 Personen – darunter 14 Minderjährige – wegen angeblicher Unterstützung einer terroristischen Organisation angeklagt. Grundlage der Anklage sind alltägliche religiöse und soziale Aktivitäten wie Koranunterricht, gemeinsames Beten, Bowling oder Nachhilfeunterricht.

Die Jugendlichen wurden im Mai 2024 bei Razzien festgenommen und teilweise ohne Zugang zu Anwälten oder Eltern verhört. Menschenrechtsorganisationen wie die Italienische Föderation für Menschenrechte kritisierten den Prozess scharf und bezeichneten ihn als politisch motiviert.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem harten Vorgehen der türkischen Regierung gegen mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung, die seit dem gescheiterten Putschversuch 2016 als Terrororganisation eingestuft wird.

Die nächste Verhandlung in dem Fall ist für den 13. Juni angesetzt.

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