Ebru Kaymak | Deutsche Bold
Für 800 Euro sollen in der Türkei sogar offizielle Ermittlungsverfahren gegen Personen veranlasst werden können. Das berichtet DIE ZEIT. Bereits im März 2025 hatte Deutsche Bold über mutmaßlich manipulierte Justizdaten und fragwürdige Medienberichte recherchiert, die in deutschen Asylverfahren als Belege politischer Verfolgung dienen könnten.
Ein offizieller Eintrag in einer staatlichen Justizdatenbank gilt als gewichtiges Dokument. Doch was, wenn das Verfahren tatsächlich existiert, aber gegen Bezahlung und mit einem bestimmten Ziel in Gang gesetzt wurde?
Diese Frage erhält durch eine aktuelle Recherche der Wochenzeitung DIE ZEIT neue Brisanz. Nach Darstellung der Zeitung bieten mutmaßliche Vermittler in der Türkei an, Ermittlungsverfahren und weitere behördliche Maßnahmen gegen Geld veranlassen zu lassen. Die daraus entstehenden Unterlagen könnten anschließend in deutschen Asylverfahren als Belege politischer Verfolgung vorgelegt werden.
Mit möglichen Manipulationen türkischer Justizdaten und deren Bedeutung für das deutsche Asylsystem beschäftigte sich Deutsche Bold bereits am 8. März 2025 in der Recherche „Deutschland: Zufluchtsort für türkische Kriminelle?“
Damals untersuchte Deutsche Bold unter anderem Vorwürfe über manipulierte Einträge im türkischen Justizsystem UYAP sowie auffällig gleichförmige Berichte auf fragwürdigen türkischen Online-Portalen. Solche Veröffentlichungen können den Eindruck erwecken, eine Person werde aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt. Ob diese Darstellung den tatsächlichen Hintergründen entspricht, bedarf jedoch einer unabhängigen Prüfung.
Für die Recherche sprach Deutsche Bold mit dem im Exil lebenden Investigativjournalisten Cevheri Güven. Er schilderte mögliche Vorgehensweisen, mit denen Personen aus kriminellen Netzwerken das europäische Asylsystem nutzen könnten, um sich einer Strafverfolgung zu entziehen.
Was DIE ZEIT jetzt recherchiert hat
Die aktuelle Recherche der ZEIT beschreibt einen möglichen weiteren Mechanismus. Reporter der Zeitung kontaktierten mehrere Anbieter, gaben sich als Interessenten aus und nutzten dafür eine türkische Mobilfunknummer.
Einer der Anbieter soll erklärt haben, für 800 Euro ein Ermittlungsverfahren, eine Hausdurchsuchung oder eine Anklage organisieren zu können. Zudem habe er von zufriedenen Kunden in Hamburg und Berlin gesprochen und eine kurzfristige Lieferung entsprechender Unterlagen in Aussicht gestellt.
Damit steht ein schwerwiegender Verdacht im Raum: Nicht nur gefälschte Dokumente, sondern auch tatsächlich registrierte Justizverfahren könnten gezielt für die Verwendung in Asylverfahren herbeigeführt werden.
Allerdings bleibt zwischen dem Angebot einer solchen Dienstleistung und dem Nachweis ihrer tatsächlichen Umsetzung zu unterscheiden. Die Aussagen des Anbieters belegen für sich genommen weder, dass die angekündigten Maßnahmen durchgeführt wurden, noch dass damit deutsche Asylbehörden erfolgreich getäuscht worden sind.
Ein Problem, auf das Deutsche Bold bereits aufmerksam machte
Die mögliche Manipulation türkischer Justizdaten war bereits Gegenstand der früheren Berichterstattung von Deutsche Bold.
In der Recherche vom März 2025 verwies die Redaktion auch auf einen Nürnberger Mordprozess, in dessen Zusammenhang Vorwürfe gegen einen ehemaligen türkischen Oberstaatsanwalt bekannt geworden waren. Dabei ging es unter anderem um die mutmaßliche Manipulation von UYAP-Einträgen und die angeblich falsche Registrierung von Personen als Anhänger der Gülen-Bewegung.
Der Fall verdeutlichte eine grundlegende Frage: Wie zuverlässig sind staatliche Justizunterlagen, wenn ihre Entstehung oder ihr Inhalt möglicherweise manipuliert wurde?
Die aktuelle Berichterstattung der ZEIT erweitert diese Fragestellung um einen entscheidenden Aspekt.
Während es bei gefälschten Dokumenten um deren Echtheit geht, stellt sich bei möglicherweise bestellten Ermittlungsverfahren die Frage nach ihrem tatsächlichen Zustandekommen.
Ein Dokument kann authentisch sein und dennoch aus einem Verfahren stammen, das gezielt und unter möglicherweise korrupten Umständen eingeleitet wurde.
Ob das im Einzelfall geschehen ist, lässt sich allerdings nicht allein aus dem Vorliegen eines Justizeintrags ableiten.
Was bedeutet das für deutsche Asylverfahren?
Für deutsche Asylbehörden entsteht damit eine besonders schwierige Aufgabe. Sie müssen nicht nur die Echtheit eingereichter Dokumente beurteilen, sondern auch deren Aussagekraft im Zusammenhang mit der individuellen Verfolgungsgeschichte prüfen.
Dabei ist eine klare Unterscheidung unerlässlich. Politisch motivierte Strafverfolgung in der Türkei ist dokumentiert. Menschen, die tatsächlich Verfolgung ausgesetzt sind, müssen weiterhin Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren haben.
Mutmaßliche Täuschungsversuche dürfen deshalb nicht zu einem pauschalen Verdacht gegenüber türkischen Schutzsuchenden führen. Umgekehrt können auch amtlich registrierte Ermittlungen nicht ohne weitere Prüfung als abschließender Beweis politischer Verfolgung gelten.
Die aktuelle Recherche der ZEIT und die frühere Berichterstattung von Deutsche Bold verweisen damit auf dieselbe grundlegende Herausforderung: die zuverlässige Bewertung von Beweismitteln, deren Herkunft, Entstehung und tatsächliche Bedeutung nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind.
Denn die Echtheit eines Dokuments beantwortet noch nicht die Frage, ob das dahinterstehende Verfahren auf einer tatsächlichen und unabhängigen Grundlage beruht.

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