AfD-Spendenskandal: Geheime E-Mails bringen Alice Weidel in Erklärungsnot

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132.000 Euro aus der Schweiz, eine Strafe von 396.000 Euro und eine Parteichefin, die nach eigener Darstellung zunächst nichts von den umstrittenen Zahlungen wusste. Nun werfen interne E-Mails der AfD neue Fragen auf: War Alice Weidel bereits Wochen vor dem von ihr genannten Zeitpunkt über die Finanzierung ihres Wahlkampfs informiert?

Ein umfangreiches Datenleck setzt die AfD-Vorsitzende Alice Weidel erneut unter Druck. Mehrere Medien haben interne E-Mails aus dem Bundestagswahlkampf 2017 ausgewertet. Die Dokumente legen nahe, dass Weidel stärker in die Organisation der später als illegal eingestuften Wahlkampfspenden eingebunden war, als ihre früheren öffentlichen Erklärungen vermuten ließen.

Die Recherchen von ZDF frontal, dem Spiegel und der österreichischen Zeitung Der Standard sowie von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wurden am Freitag veröffentlicht.

Im Mittelpunkt steht ein Spendenskandal, der im November 2018 bekannt wurde. Damals hatten Journalisten aufgedeckt, dass der AfD-Kreisverband Bodensee vor der Bundestagswahl insgesamt rund 132.000 Euro aus der Schweiz erhalten hatte. Das Geld war in mehrere Einzelbeträge aufgeteilt und über Schweizer Firmen überwiesen worden.

Als mutmaßlicher ursprünglicher Geldgeber wurde später der Immobilienunternehmer Henning Conle identifiziert.

Die Spenden verstießen gegen das Parteiengesetz. Die Bundestagsverwaltung verhängte deshalb eine Strafzahlung von 396.000 Euro gegen die AfD. Die Rechtmäßigkeit der Sanktion wurde gerichtlich bestätigt.

Eine E-Mail vom 10. Juli 2017 wirft neue Fragen auf.

In einer internen Nachricht soll Weidel die Schatzmeisterin ihres Kreisverbands angewiesen haben, das Parteikonto regelmäßig auf Spendeneingänge zu überprüfen und ihr die Beträge mitzuteilen.

Sie schrieb:

„Es wurden mir Spenden avisiert, mit denen ich meinen Social Media Wahlkampf bestreiten muss.“

Nur vier Tage später begann die Serie der umstrittenen Überweisungen aus der Schweiz.

Der Verwendungszweck der Zahlungen lautete: „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“.

Die Übereinstimmung zwischen der angekündigten Finanzierung und der Bezeichnung der später eingegangenen Zahlungen gehört zu den auffälligsten Erkenntnissen der Recherchen.

Sie beweist allerdings nicht, dass Weidel den tatsächlichen Geldgeber kannte oder wusste, dass die Spenden rechtswidrig waren.

Ein eigenes Konto und weitreichende Verfügungsrechte

Die E-Mails dokumentieren weitere Schritte bei der Organisation der Wahlkampffinanzierung.

Am 11. Juli 2017 bat Weidel die Schatzmeisterin laut den Recherchen um die Einrichtung eines separaten Unterkontos für ihre Wahlkampfspenden. Damit sollten die Finanzen ihres Wahlkampfs von den übrigen Geldern des Kreisverbands getrennt werden.

Wenige Wochen später erhielt sie nach einem Beschluss des Kreisvorstands die Möglichkeit, über zweckgebundene Wahlkampfspenden zu verfügen.

Zu diesem Zeitpunkt waren bereits rund 32.000 Euro aus der Schweiz eingegangen.

Ab dem 23. August 2017 wurden die Gelder nach den Recherchen schrittweise auf das für Weidel eingerichtete Wahlkampfkonto übertragen.

Damit stellt sich die Frage, wie eng die damalige Spitzenkandidatin in die Verwaltung jener Gelder eingebunden war, von deren Eingang sie nach eigener Darstellung erst deutlich später erfahren hatte.

Was wusste Weidel tatsächlich?

Als die Spendenaffäre 2018 öffentlich wurde, erklärte Weidel, sie habe erst im September 2017 von den Zahlungen erfahren. Sie bezeichnete sie als ungebeten und verwies darauf, nicht für die alltägliche Wahlkampffinanzierung zuständig gewesen zu sein.

Ihr Sprecher konkretisierte den Zeitpunkt später auf vermutlich den 17. September 2017.

Die jetzt veröffentlichten E-Mails zeichnen ein differenzierteres Bild.

Sie zeigen laut den beteiligten Redaktionen, dass Weidel bereits im Juli mit angekündigten Spenden rechnete, ihre Verwendung für den Social-Media-Wahlkampf plante und organisatorische Vorkehrungen traf.

Hinzu kommt eine weitere interne Nachricht aus dem August 2017.

Darin informierte die Kreisschatzmeisterin den Schatzmeister des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg darüber, dass ein Unterstützer aus der Schweiz Weidels Wahlkampf regelmäßig mit mehreren Tausend Schweizer Franken finanziere.

Die Schatzmeisterin fragte zugleich nach den rechtlichen Voraussetzungen für solche Zahlungen.

Auch ein internes Protokoll zur späteren Aufarbeitung der Affäre wirft Fragen auf. Demnach soll ein damaliger Parteifunktionär erklärt haben, Weidel habe entgegen ihrer Darstellung Kenntnis von den Spenden gehabt. Einen Beleg für diese Behauptung nannte er laut der Recherche nicht.

Weidel weist die Vorwürfe zurück.

Ihr Sprecher erklärte gegenüber den recherchierenden Medien, dass Weidel an ihren bisherigen Aussagen festhalte.

Sie habe vor der Wahl mit zahlreichen potenziellen Unterstützern gesprochen und deshalb mit möglichen Spenden gerechnet. Weder konkrete Summen noch bestimmte Zahlungen seien ihr bekannt gewesen.

Insbesondere habe sie die Überweisungen der Schweizer Firmen nicht erwartet.

Damit bestreitet Weidel, dass sich aus den E-Mails eine Kenntnis der später als illegal bewerteten Großspende ableiten lässt.

Strafverfahren bereits 2021 eingestellt

Juristisch ist eine wesentliche Unterscheidung entscheidend.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte die Spendenaffäre untersucht. Im September 2021 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Weidel und weitere Beschuldigte eingestellt.

Den Ermittlern fehlten ausreichende Beweise dafür, dass Weidel an der Verschleierung der Spendenherkunft beteiligt war oder eine entsprechende Absprache mit dem Geldgeber getroffen hatte.

Auch die jetzt bekannt gewordenen E-Mails dokumentieren keine solche Absprache.

Ob die neuen Informationen Anlass für weitere rechtliche Prüfungen geben, ist derzeit offen.

Mehr als 420.000 E-Mails im Netz

Die neuen Erkenntnisse stammen aus einem umfangreichen Hackerangriff auf einen IT-Dienstleister der AfD.

Nach Angaben der Partei wurden im September 2026 Daten aus mehreren E-Mail-Postfächern unrechtmäßig kopiert. Am 19. Oktober tauchte ein umfangreiches Archiv im Internet auf.

Es soll mehr als 420.000 E-Mails sowie zahlreiche Dokumente enthalten.

Die AfD verurteilte den Angriff als rechtswidrig und erklärte, die Veröffentlichung gestohlener Daten gefährde das Parteiensystem. Sie warnte außerdem vor irreführenden Auswertungen.

Mehrere Medien haben Teile der veröffentlichten Dokumente inzwischen unabhängig überprüft. Dazu gehörten Vergleiche mit bereits vorhandener Korrespondenz und die technische Kontrolle digitaler Signaturen.

Der Hackerangriff selbst ist nicht gerechtfertigt, nur weil das veröffentlichte Material möglicherweise Informationen von öffentlichem Interesse enthält.

Für die journalistische Bewertung ist deshalb entscheidend, die Authentizität einzelner Dokumente sorgfältig zu prüfen und zwischen belegten Tatsachen, Indizien und Behauptungen zu unterscheiden.

Eine alte Affäre mit neuen politischen Konsequenzen?

Für Alice Weidel kommt die Veröffentlichung zu einem politisch sensiblen Zeitpunkt.

Als Bundesvorsitzende und eine der wichtigsten öffentlichen Stimmen der AfD steht sie für den Anspruch ihrer Partei, politische Missstände aufzudecken und etablierte Machtstrukturen zu kontrollieren.

Nun muss sie sich selbst Fragen zur Transparenz ihrer früheren Wahlkampffinanzierung stellen.

Die zentrale Frage lautet nicht allein, ob die Zahlungen rechtswidrig waren. Das ist durch die Sanktion gegen die AfD bereits geklärt.

Entscheidend ist vielmehr, ob Weidels damalige Aussagen über ihre Kenntnisse und ihre Rolle bei der Finanzierung ihres Wahlkampfs mit den nun bekannt gewordenen Dokumenten vereinbar sind.

Eine abschließende Antwort liefern die bisherigen Recherchen nicht. Sie machen aber deutlich, dass die politische Aufarbeitung des Spendenskandals noch nicht abgeschlossen sein könnte.

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