Die Bundesregierung will Familien sowie Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 steuerlich entlasten. Gleichzeitig sollen sehr hohe Einkommen stärker besteuert und einzelne Steuervergünstigungen gekürzt werden. Der Gesetzentwurf liegt im Bundestag, ist aber noch nicht verabschiedet.
Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition soll der steuerliche Grundfreibetrag 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro steigen. Für 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen.
Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen, 2028 auf 272 Euro.
Zur Gegenfinanzierung plant Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) höhere Steuern auf besonders hohe Einkommen. Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent.
Gleichzeitig soll der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinken. Statt bisher 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten könnten künftig nur noch 15 Prozent abgesetzt werden. Der jährliche Höchstbetrag würde von 1.200 auf 900 Euro fallen.
Die Regierung spricht von Entlastungen in Höhe von insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro über die Jahre 2027 und 2028.
Kritik kommt aus unterschiedlichen Richtungen. Wirtschaftsverbände warnen vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen. Grüne und Linke halten die Reform dagegen für sozial unzureichend und kritisieren die Verteilungswirkung.
Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen.
Entscheidend ist nun, welche Änderungen im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt werden. Die geplanten Beträge sind noch kein geltendes Recht.

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