Die ehemalige Generaldirektorin der städtischen Mediengesellschaft Medya AŞ, Fatoş Pınar Türker, hat im Verfahren gegen die Stadtverwaltung von Istanbul schwere Vorwürfe gegen türkische Ermittlungsbehörden erhoben. Vor Gericht berichtete die seit März 2025 inhaftierte Managerin von einer entwürdigenden Leibesvisitation während ihrer Festnahme. Die Aussagen haben eine neue Debatte über rechtsstaatliche Standards und den Umgang mit Untersuchungshäftlingen in der Türkei ausgelöst.
Im Verfahren gegen die Stadtverwaltung von Istanbul und zahlreiche Mitarbeiter der Stadtunternehmen haben die Aussagen der inhaftierten Medienmanagerin Fatoş Pınar Türker eine neue Debatte über rechtsstaatliche Standards und den Umgang mit Untersuchungshäftlingen in der Türkei ausgelöst. Die Generaldirektorin der städtischen Mediengesellschaft Medya AŞ berichtete vor Gericht von einer erniedrigenden Leibesvisitation während ihrer Festnahme. Juristen und Menschenrechtsvertreter fordern inzwischen eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe.
Der Prozess gehört zu den größten politischen Verfahren der vergangenen Jahre in der Türkei. Unter den Angeklagten befindet sich auch der Istanbuler Oberbürgermeister und Oppositionspolitiker Ekrem İmamoğlu. Insgesamt stehen mehr als 400 Personen vor Gericht, zahlreiche von ihnen befinden sich seit Monaten in Untersuchungshaft.
Schilderung einer entwürdigenden Durchsuchung
Bei ihrer Verteidigungsrede vor dem Gericht in Silivri schilderte Türker die Umstände ihrer Festnahme und der anschließenden Aufnahmeprozedur in Polizeigewahrsam. Sie berichtete, in einem Nebenraum des Polizeipräsidiums aufgefordert worden zu sein, zunächst ihre Oberbekleidung und anschließend sämtliche weiteren Kleidungsstücke einschließlich der Unterwäsche abzulegen.
Nach ihren Angaben habe man sie angewiesen, ihre Genitalien zu zeigen sowie sich umzudrehen und in gebückter Haltung zu verharren. Vor Gericht erklärte sie, sie empfinde nicht Scham über das Erlebte, sondern halte die Maßnahme für einen gezielten Versuch, die Würde eines Menschen zu verletzen. Schämen müssten sich diejenigen, die eine solche Behandlung anordneten oder durchführten.
Die Schilderung löste im Gerichtssaal sichtbare Betroffenheit aus. Beobachter werteten den Auftritt als einen der emotionalsten Momente des seit Wochen andauernden Verfahrens.
Vorwurf der Einschüchterung durch einen Staatsanwalt
Noch schwerer wiegen die Vorwürfe, die Türker gegen einen Staatsanwalt erhob. Nach ihrer Darstellung sei sie kurz nach ihrer Verlegung in das Gefängnis erneut zu einer Videovernehmung vorgeladen worden. Als sie erklärt habe, zunächst Rücksprache mit ihrem Anwalt halten zu wollen, sei sie auf ihre beiden minderjährigen Kinder angesprochen worden.
Der Staatsanwalt habe ihr sinngemäß erklärt, sie werde ihre Kinder möglicherweise nicht wiedersehen und die Sozialbehörden könnten das Sorgerecht übernehmen. Vor Gericht schilderte Türker diese Äußerungen als gezielte Drohung. Für eine Mutter seien solche Aussagen besonders belastend. Sie habe die Bemerkungen als Versuch verstanden, sie unter Druck zu setzen und zu einer Aussage zu bewegen.
Die türkischen Justizbehörden haben sich zu diesen konkreten Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert.
Juristen sprechen von möglicher Folter
Die Aussagen der ehemaligen Generaldirektorin lösten umgehend Reaktionen in juristischen Fachkreisen aus. Der Strafrechtler İzzet Özgenç erklärte, eine vollständige Entkleidung bis auf die Unterwäsche oder darüber hinaus überschreite die Grenzen einer gewöhnlichen Sicherheitsdurchsuchung.
Nach seiner Auffassung handelt es sich in einem solchen Fall nicht mehr um eine bloße Durchsuchung, sondern um eine körperliche Untersuchung, für die besonders strenge rechtliche Voraussetzungen gelten. Sollte sich der geschilderte Ablauf bestätigen, könne dies nicht lediglich als Amtsmissbrauch gewertet werden. Vielmehr sei zu prüfen, ob der Tatbestand der Folter erfüllt sei, da staatliche Gewalt eingesetzt worden sei, um die Würde der betroffenen Person zu verletzen.
Forderungen nach unabhängiger Untersuchung
Mehrere Anwaltsverbände, Frauenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen forderten nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine transparente Aufklärung. Die Organisationen betonen, dass auch während polizeilicher Ermittlungen und in Haft die Menschenwürde uneingeschränkt geschützt werden müsse.
Der Fall hat in der Türkei eine alte Debatte neu entfacht. Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren Berichte über sogenannte „Nackt- oder Entkleidungsdurchsuchungen“ in Polizeigewahrsam und Haftanstalten. Die Behörden weisen solche Vorwürfe regelmäßig zurück oder berufen sich auf Sicherheitsanforderungen.
Ob die Schilderungen von Fatoş Pınar Türker strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden, ist derzeit offen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens haben ihre Aussagen jedoch die Aufmerksamkeit erneut auf die Frage gelenkt, wie weit staatliche Sicherheitsmaßnahmen gehen dürfen und wo die Grenzen rechtsstaatlichen Handelns verlaufen.

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