Lebenslange Haft für IS-Mitglied wegen Versklavung jesidischer Mädchen

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Das Oberlandesgericht München hat in einem von erschütternden Einblicken in die Verbrechen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) geprägten Völkermordprozess ein irakisches Ehepaar verurteilt. Der 45 Jahre alte Twana H. S. erhielt am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe, seine Ehefrau Asia R. A., die zu Beginn der Taten noch nicht strafmündig im Erwachsenenstrafrecht war, wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Auffassung des Gerichts steht nach 62 Verhandlungstagen und einer Prozessdauer von nahezu eineinhalb Jahren fest, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder des IS zwei jesidische Mädchen versklavten und vergewaltigten. Eine der damaligen Sklavinnen nahm als Nebenklägerin an dem Verfahren teil. Während der Urteilsbegründung brach die junge Frau mehrfach in Tränen aus.

Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus ihrer Aussage: „Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Ihre gesamte Kindheit sei von Leid geprägt gewesen.

Die Bundesanwaltschaft hatte neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Dem folgte das Gericht nicht. Richter Stoll erklärte, eine Entlassung des verurteilten Mannes aus der Haft komme frühestens nach 19 Jahren und drei Monaten in Betracht.

Während sich die Verteidiger des Mannes nach der Urteilsverkündung nicht äußerten, begrüßten die Anwälte der mitverurteilten Frau die Entscheidung. Das Gericht sei ihrer Forderung nach Anwendung des Jugendstrafrechts gefolgt.

Zufrieden äußerten sich auch die Anwältinnen der Nebenklägerin. Sie hoben insbesondere die lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann hervor. „Unsere Mandantin ist sehr erleichtert“, erklärten sie. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft wertete das Urteil als „starkes Bekenntnis der deutschen Justiz“ zur Aufklärung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Islamische Staat habe gezielt schwerste Verbrechen an Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Jesiden begangen, die von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft werden. Richter Stoll betonte, mit dem Verfahren sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen.

Das Gericht verurteilte die Angeklagten unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen durch Versklavung und Vergewaltigung.

Twana H. S. wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und gründete eine Familie. Nach den Feststellungen des Gerichts radikalisierte er sich ab 2013 in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee und reiste 2015 in den Irak aus. Richter Stoll schilderte, der Angeklagte sei zuvor als Friseur etabliert gewesen und habe gern Partys gefeiert. Der „Mechanismus der Überzeugungsbildung“ müsse stärker in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten rücken, um vergleichbare Radikalisierungen einzudämmen, forderte der Vorsitzende.

Nach den Feststellungen des Gerichts erwarb der Mann 2015 auf Wunsch seiner Frau auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Zwei Jahre später kam ein zwölfjähriges Mädchen hinzu. Nach Überzeugung des Gerichts vergewaltigte der Mann beide Kinder, wobei die Frau die Taten unterstützte.

Nach den Worten von Richter Stoll handelt es sich damit um die erste Verurteilung in Deutschland wegen der Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe, also der Umerziehung jesidischer Mädchen zum Islam. Die jüngere der beiden Sklavinnen habe dadurch ihre Muttersprache verloren und benötige heute einen Dolmetscher für Telefonate mit ihrer Mutter. Zudem habe sie ihre Religion verloren.

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