EGMR verurteilt Türkei wegen Inhaftierung des Journalisten Tuncer Çetinkaya

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Türkei im Verfahren des Journalisten Tuncer Çetinkaya verurteilt, berichtet Ensar Nur für TR724. Nach dem am Dienstag veröffentlichten Urteil stellte das Gericht fest, dass sowohl das Recht auf Freiheit und Sicherheit als auch die Meinungsfreiheit des früheren Mitarbeiters der Zeitung Zaman und der Nachrichtenagentur Cihan Haber Ajansı verletzt worden seien. Die Türkei wurde verpflichtet, Çetinkaya 16.250 Euro Schmerzensgeld sowie 4.406 Euro zur Erstattung der Verfahrenskosten zu zahlen.

Der EGMR entschied damit neun Jahre nach Eingang der Beschwerde, die Çetinkaya im Jahr 2017 eingereicht hatte. Die aus sieben Richtern bestehende Zweite Sektion befand, dass die Handlungen, die als Grundlage für seine Festnahme am 26. Juli 2016 herangezogen worden waren, keinen „hinreichenden Verdacht“ begründeten. Das Gericht stellte daher Verstöße gegen Artikel 5 Absatz 1 und Absatz 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest, die das Recht auf Freiheit und Sicherheit gewährleisten. Darüber hinaus gab es auch der Beschwerde hinsichtlich einer Verletzung der Meinungsfreiheit statt.

Die Entscheidung der Zweiten Sektion erging mit sechs zu einer Stimme. Die türkische Richterin Saadet Yüksel gab ein Sondervotum gegen die Feststellung der Konventionsverletzungen ab.

EGMR: Kein hinreichender Verdacht

Tuncer Çetinkaya war im Zuge der nach dem mutmaßlichen Putschversuch eingeleiteten Ermittlungen am 23. Juli 2016 festgenommen worden. Drei Tage später ordnete ein Gericht Untersuchungshaft an. Zur Begründung wurde angeführt, er habe der „Medienstruktur der Gülen-Bewegung“ angehört. Gegen den erfahrenen Journalisten wurden Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation sowie des Versuchs erhoben, die verfassungsmäßige Ordnung mit Gewalt zu verändern.

Den Anschuldigungen lagen unter anderem folgende Umstände zugrunde: In seiner Wohnung waren zwei Bücher des Predigers Fethullah Gülen gefunden worden; zudem besaß er zwei Funkgeräte, verfügte über ein Konto bei der Bank Asya, war 2011 und 2013 jeweils in die Vereinigten Staaten gereist, hatte in sozialen Medien Beiträge mit den Aussagen „Die freie Presse schweigt nicht“ und „Auch wenn alle schweigen, schweigt Zaman nicht“ veröffentlicht und war für Zaman sowie die Nachrichtenagentur Cihan tätig gewesen. Ferner wurde ein von ihm verfasster Nachrichtenbeitrag als Haftgrund herangezogen, weil er nach Auffassung der Behörden regierungskritische Formulierungen enthielt.

Der EGMR betonte, dass die von den türkischen Gerichten als Haftgründe angeführten Umstände rechtmäßige Handlungen gewesen seien und deshalb keinen „hinreichenden Verdacht“ begründen könnten. Das Straßburger Gericht erinnerte die türkischen Behörden erneut daran, dass ohne einen konkreten strafrechtlichen Vorwurf gegen eine Person keine Untersuchungshaft angeordnet werden dürfe.

Da die zur Begründung der Inhaftierung vorgelegten Umstände im Wesentlichen journalistische Tätigkeiten betroffen hätten, stellte der Gerichtshof zudem eine Verletzung von Çetinkayas Recht auf Meinungsfreiheit fest.

Gesundheitszustand während der Haft

Nachdem das 2. Schwurgericht von Antalya Çetinkaya am 24. April 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte, wurde er zwar später aus gesundheitlichen Gründen entlassen. Zuvor war er jedoch trotz bestehender gesundheitlicher Probleme nahezu zwei Jahre in Haft gehalten worden.

Nach Angaben des Journalisten wurden ihm während eines Zeitraums von fünf Monaten im Gefängnis notwendige Medikamente nicht ausgehändigt. In dieser Zeit verlor er 30 Kilogramm Körpergewicht und erlitt schwere Schäden an seinen Nieren.

Während seiner Untersuchungshaft musste sich Çetinkaya einer Operation unterziehen. Nach dem Eingriff sei er zehn Stunden lang unbekleidet und ohne Aufsicht in einem kalten Raum allein gelassen worden.

Nach seiner Freilassung schilderte Çetinkaya seine Erfahrungen mit den Worten: „Ich war 640 Tage im Gefängnis. Über viele Monate hinweg erhielt ich meine Medikamente nicht und wurde nicht zum Arzt gebracht. Deshalb habe ich beide Nieren verloren. Meine Nieren funktionierten nicht mehr. Im Gefängnis wurde ich operiert. Zudem war ich weiteren Krankheiten ausgesetzt.“

Beruflicher Werdegang

Tuncer Çetinkaya arbeitete während eines Großteils seiner beruflichen Laufbahn für die Zeitung Zaman, die Nachrichtenagentur Cihan Haber Ajansı sowie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu Ajansı. Im Jahr 2015 war er als Regionalverantwortlicher für die Mittelmeerregion bei Zaman tätig. Nachdem im März 2016 ein Treuhänder für die Zeitung eingesetzt worden war, kündigte er seine Stelle. Bis zu seiner Festnahme setzte er seine journalistische Tätigkeit bei den Medienunternehmen Muhabir Ajans und Bizim Antalya fort.

 

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