Nach einem Bericht von T24 haben fünf führende türkische Professoren des Straf- und Verfassungsrechts ein gemeinsames Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem sie eine Neubewertung der Praxis in Verfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Lichte des türkischen Rechts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) fordern.
Hintergrund der Forderung sind zwei wegweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Im Fall Yüksel Yalçınkaya entschied der Gerichtshof 2023, dass türkische Gerichte Personen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt hatten, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit ausreichend zu prüfen. Als Beweismittel dienten unter anderem die Nutzung der Messenger-App ByLock, Bankgeschäfte sowie die Mitgliedschaft in Vereinen oder Gewerkschaften. Im Urteil Şaban Yasak bekräftigte der EGMR diese Rechtsprechung und stellte fest, dass auch nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 Verurteilungen vielfach auf allgemeinen, für sich genommen nicht strafbaren Kriterien beruhten, ohne einen konkreten Bezug zu einer terroristischen Straftat nachzuweisen.
Das Gutachten wurde gemeinsam von Prof. Dr. Adem Sözüer, Prof. Dr. İzzet Özgenç, Prof. Dr. Faruk Turhan, Prof. Dr. Cumhur Şahin und Prof. Dr. Tolga Şirin verfasst und von dem Rechtsanwalt Dr. Levent Mazılıgüney der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin wird argumentiert, dass die Urteile des EGMR in den Fällen Yüksel Yalçınkaya, Şaban Yasak sowie den nachfolgenden Entscheidungen keine neuen Rechtsnormen für die Türkei geschaffen hätten. Vielmehr verlange der Gerichtshof lediglich die vollständige Anwendung der bereits geltenden Bestimmungen der türkischen Verfassung, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung.
Nach Auffassung der Autoren muss bei dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation ein direkter Vorsatz nachgewiesen werden. Legale zivilgesellschaftliche Aktivitäten dürften für sich genommen nicht als Beweis einer Straftat gewertet werden. Zudem dürften digitale Beweismittel, deren Zuverlässigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei, nicht zur Grundlage eines Schuldspruchs gemacht werden. Weiter heißt es, dass EGMR-Urteile, mit denen Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden, auch bei vergleichbaren Verfahren berücksichtigt werden müssten.
Das Gutachten weist außerdem darauf hin, dass Probleme bei der Umsetzung höchstrichterlicher Entscheidungen die Rechtssicherheit beeinträchtigten und neben individuellen Benachteiligungen auch das Justizsystem insgesamt belasteten.
Dr. Levent Mazılıgüney erklärte bei der Vorstellung des Gutachtens, die Verantwortung für eine Lösung liege bei der politischen Führung. Er forderte, im Einklang mit Artikel 90 der türkischen Verfassung sicherzustellen, dass die Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts (AYM) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfassend umgesetzt werden. Darüber hinaus müsse das Parlament (TBMM) gesetzliche Regelungen verabschieden, um unterschiedliche Rechtsanwendungen durch die der Gerichte der unteren Instanzen zu beseitigen.
Abschließend betont das Gutachten, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um den gesellschaftlichen Frieden zu stärken und die Rechtssicherheit in der Türkei zu gewährleisten.

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