Der Große Strafsenat des türkischen Kassationsgerichts hat im sogenannten „Tahşiye“-Verfahren zentrale Urteile aufgehoben. Betroffen ist unter anderem der frühere Medienmanager Hidayet Karaca, einst führend bei Samanyolu TV, der zuvor zu 31 Jahren Haft verurteilt worden war.
Die Aufhebung erfolgte jedoch nicht wegen inhaltlicher Zweifel an den Vorwürfen, sondern aufgrund von Verfahrensfehlern. Nach Auffassung des Gerichts wurden grundlegende Rechte der Angeklagten im Prozess nicht ordnungsgemäß gewahrt. So sei die abschließende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nicht in der vorgeschriebenen Form eingeholt worden. In der Folge hätten die Angeklagten und ihre Verteidiger keine ausreichende Gelegenheit erhalten, hierzu Stellung zu nehmen. Zudem sei das Urteil ergangen, ohne den Angeklagten das letzte Wort zu gewähren.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich dabei um wesentliche Verfahrensmängel, die ein Urteil rechtlich angreifbar machen. Entscheidend ist, dass das Gericht damit keine Aussage über die Schuld oder Unschuld der Angeklagten trifft, sondern ausschließlich die Art und Weise der Urteilsfindung beanstandet.
Die Sache wird nun an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort soll das Verfahren in den entscheidenden Punkten erneut durchgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft wird ihre abschließende Bewertung vortragen, die Verteidigung erhält Gelegenheit zur Erwiderung, und erst im Anschluss daran wird das Gericht ein neues Urteil fällen.
Der Ausgang des Verfahrens bleibt damit offen. Das Gericht kann erneut zu einer Verurteilung gelangen, ein milderes Urteil fällen oder den Fall anders bewerten. Gegen die neue Entscheidung stehen den Beteiligten wiederum Rechtsmittel offen. Die Entscheidung des Großen Strafsenats des türkischen Kassationsgerichts führt somit nicht zum Abschluss des Verfahrens, sondern zu einer erneuten Verhandlung unter Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensregeln.

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