Asylantrag abgelehnt: Tuğba Koç droht Abschiebung aus Dänemark

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Tuğba Koç stellte vor etwa zwei Jahren bei den dänischen Behörden einen Asylantrag. Koç schilderte die Verfolgung, der sie in der Türkei ausgesetzt war, und legte den dänischen Behörden die Anklageschrift gegen ihre Mitbewohnerin vor, in der auch sie als Verdächtige erwähnt wurde. Auch die Aussage ihrer Mitbewohnerin über die erlebte Verfolgung und Rechtswidrigkeit sowie ein ByLock-Schriftwechsel, in dem ihr Name auftauchte, reichten nicht aus, um die dänischen Behörden zu überzeugen.

„Wenn wir sie zurückschicken, wird ihr nichts passieren“

Das dänische Gerichtsgremium kam zu dem Schluss, dass bei einer Rückführung von Tuğba Koç in ihr Heimatland kein Risiko für Verfolgung oder Misshandlung bestehe. Begründet wurde dies damit, dass sie innerhalb der Gülen-Bewegung keine hochrangige oder besonders auffällige Position innehabe und offiziell nicht als Angeklagte gelte. Die Behörde forderte Koç auf, das Land spätestens innerhalb einer Woche zu verlassen.

Aufruf zur Unterstützung der Unterschriftenkampagne

Nach dem Schock über die Entscheidung startete Tuğba Koç eine Unterschriftenkampagne. Gegenüber Bold Medya erklärte Koç: „Ich möchte, dass alle meine Weggefährten auf der ganzen Welt zeigen, dass sie an meiner Seite stehen.“
Wie bekannt wurde, will ihre Anwältin gegen die Entscheidung zugunsten von Tuğba Koç Einspruch einlegen.

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