Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung führen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen entsprechenden Eilantrag der Partei am Montag zurück. Nach Auffassung des Gerichts sind die Voraussetzungen für die Hochstufung erfüllt. Die Einstufung stütze sich auf die vom Verfassungsschutz gesammelten Belege, die ein „verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild“ erkennen ließen.
Der Landesverfassungsschutz hatte die niedersächsische AfD bereits im Februar öffentlich zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Ziel war es, die Partei wegen mutmaßlicher verfassungswidriger Bestrebungen intensiver beobachten zu können. Gegen diese Entscheidung ging die AfD gerichtlich vor. Bis zur Entscheidung im Eilverfahren behandelte die Behörde die Partei nach eigenen Angaben weiterhin als Verdachtsfall, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Gericht sieht verfassungsfeindliche Bestrebungen
In seinem Beschluss kommt das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, der Charakter des AfD-Landesverbandes sei „durch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt“. Als Begründung verweist das Gericht unter anderem auf politische Bestrebungen innerhalb der Partei, ethnisch „Fremde“ möglichst aus einem völkisch-abstammungsmäßig definierten Volk auszuschließen. Zudem werde das bestehende demokratische System „systematisch verächtlich“ gemacht.
Nach Auffassung des Gerichts enthält das für die Neueinstufung maßgebliche Gutachten des Landesverfassungsschutzes eine große Zahl verfassungsfeindlicher Äußerungen und Verhaltensweisen innerhalb des Landesverbandes. Diese zögen sich durch sämtliche Ebenen der Partei. Seit der Einstufung als Verdachtsfall im Jahr 2022 habe sich die Ausrichtung des Landesverbandes weiter verfestigt. Gemäßigtere Strömungen innerhalb der Partei seien nicht mehr erkennbar.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist vorläufig und noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Zudem handelt es sich lediglich um ein vorgeschaltetes Eilverfahren. Das eigentliche Hauptsacheverfahren wird unabhängig davon geführt.
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums kann der Verfassungsschutz infolge einer Hochstufung grundsätzlich „eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen“ einsetzen.
Innenministerin spricht von Etappensieg
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) wertete den Beschluss als „wichtigen Etappensieg“. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Entscheidung im weiteren Verfahren Bestand haben werde.
Die AfD wird derzeit in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg von den jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auf Bundesebene konnte sich die Partei dagegen vorläufig erfolgreich gegen eine entsprechende Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wehren. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Februar in einem Eilverfahren, dass die Bundes-AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf.

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