PKK-Amnestie: Verfahren für Tausende Mitglieder und Waffenübergabe geplant

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PKK- und KCK-Mitglieder rücken nach der Verabschiedung des für sie ausgearbeiteten „Rahmengesetzes“ in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Im Fokus stehen nun die strafrechtlichen Verfahren gegen die Mitglieder der Organisation sowie der Prozess der Waffenübergabe. Medienberichten zufolge sollen die Verfahren für 3.800 PKK-Mitglieder, die sich in 18 Lagern befinden sollen, in drei verschiedenen Kategorien abgewickelt werden. Für verurteilte Gefängnisinsassen, Untersuchungshäftlinge, deren Verfahren noch laufen, und Flüchtige, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, sollen unterschiedliche juristische Mechanismen angewandt werden. Insgesamt wird erwartet, dass rund 5.000 PKK/KCK-Mitglieder von dem Gesetz profitieren.

Hintergrund: Neuer Schritt im Friedensprozess

Die Türkei hat einen weiteren Schritt im Friedensprozess mit der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gemacht. Das türkische Parlament verabschiedete ein Gesetz, das bestimmten ehemaligen PKK-Kämpfern unter Auflagen den Weg zurück ins zivile Leben ermöglichen soll. Für bestimmte Straftaten können Strafverfolgung und Haftstrafen demnach für fünf bis zehn Jahre ausgesetzt werden. Wer in dieser Zeit keine neuen Straftaten begeht, soll von weiteren strafrechtlichen Konsequenzen verschont bleiben. Schwere Straftaten wie Mord sind von der Regelung ausgeschlossen.

Das Gesetz wurde von der regierenden AKP, ihrem Bündnispartner MHP und der pro-kurdischen DEM-Partei unterstützt. Es gilt als wichtiger Schritt im Rahmen des von der Regierung angestrebten Ziels einer „Türkei ohne Terrorismus“. Auslöser für die neue Phase des Prozesses war unter anderem der Aufruf des inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan im Februar 2025, die Waffen niederzulegen. Die PKK erklärte daraufhin ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für beendet und kündigte ihre Auflösung an.

Eine zentrale Forderung der PKK – die Freilassung Öcalans – ist im neuen Gesetz allerdings nicht enthalten. Die türkische Regierung betont, dass sein Schicksal nicht Gegenstand des Gesetzes sei. Vor diesem Hintergrund geht es nun um die konkrete Umsetzung des Gesetzes, die strafrechtliche Behandlung der ehemaligen PKK-Mitglieder und die Frage, wie die angekündigte Waffenübergabe organisiert werden soll.

Laut einem Bericht von Özgür Cebe von der Zeitung Nefes sollen die Verfahren für 3.800 PKK-Mitglieder, die in 18 Lagern untergebracht sein sollen, in drei verschiedenen Kategorien abgewickelt werden. Um bei kollektiven Übergaben eine Überlastung der Gerichte zu verhindern und die Verfahren schnell abzuschließen, wird der Prozess in drei Bereiche unterteilt: verurteilte Gefängnisinsassen, Untersuchungshäftlinge mit laufenden Verfahren und Flüchtige, gegen die ein Haftbefehl vorliegt.

Die erste Kategorie umfasst verurteilte Personen, bei denen festgestellt wurde, dass sie nicht an bewaffneten Angriffen beteiligt waren und als nicht in Straftaten verwickelt gelten. Darunter fallen Personen, die wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation, der Gründung und Leitung einer Organisation, der wissentlichen und freiwilligen Unterstützung einer Terrororganisation, Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus, Verstößen gegen das Gesetz zur Finanzierung des Terrorismus sowie wegen Terrorpropaganda verurteilt wurden.

Die Akten der Verurteilten, deren Strafen von den regionalen Berufungsgerichten und dem Kassationsgericht bestätigt und damit rechtskräftig geworden sind, sollen von den Vollstreckungsrichtern der jeweiligen Provinz bearbeitet werden, in der die Verurteilung erfolgte. In diesen Fällen ist vorgesehen, die Strafvollstreckung auszusetzen, die Verurteilungsentscheidungen entsprechend dem Rahmengesetz neu anzupassen und die Freilassung anzuordnen.

Gerichte entscheiden über Untersuchungshäftlinge

Die zweite Kategorie umfasst Personen, die wegen derselben Straftaten in Untersuchungshaft sitzen, deren Verfahren jedoch noch nicht durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen sind. Die Anpassung an das Gesetz soll bei diesen Personen von den zuständigen Schwurgerichten vorgenommen werden, vor denen sie sich verantworten müssen. Die Gerichte sollen die Akten im Rahmen des Rahmengesetzes prüfen und Entscheidungen über die Aussetzung der Strafvollstreckung und die Freilassung treffen.

Bei Personen, deren Verfahren sich in der Berufungsinstanz oder beim Kassationsgericht befinden, sollen die zuständigen Strafsenate die Prüfung unmittelbar vornehmen. In diesem Stadium sollen Berufungsgerichte und Kassationsgericht den Angaben zufolge nicht den Weg beschreiten, die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts zur Anpassung aufzuheben. Stattdessen sollen sie das Gesetz unmittelbar anwenden und das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil abschließen.

Für flüchtige PKK-Mitglieder soll noch am selben Tag eine Anklageschrift erstellt werden

Die dritte Kategorie umfasst flüchtige PKK-Mitglieder, gegen die ein Haftbefehl zur Festnahme vorliegt. Bei Personen, die dem bewaffneten Teil der Organisation in den Bergen oder der europäischen Struktur der Organisation angehören, gegen die jedoch weder ein Gerichtsverfahren noch eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, sollen die Staatsanwaltschaften der Provinzen, die den Haftbefehl erlassen haben, die Akten bearbeiten.

Nachdem ein sich stellendes PKK-Mitglied vernommen wurde, soll noch am selben Tag von den Staatsanwälten der Ermittlungsstellen für Terrorstraftaten eine Anklageschrift erstellt und vor einem spezialisierten Schwurgericht für Terrorismus ein Verfahren eröffnet werden. Nach Eröffnung des Verfahrens soll das Schwurgericht den Haftbefehl aufheben und die betreffende Person im Rahmen des Rahmengesetzes freilassen.

Behauptung: Waffen in 35 unterirdischen Tunneln versteckt

Den Angaben zufolge, die in Berichten von Geheimdienstquellen enthalten sind, soll die PKK ihre Waffen und Munition in 35 verschiedenen unterirdischen Tunneln verstecken, die sich in den Rückzugs- und Unterbringungsgebieten im Nordirak befinden. In diesen Tunneln, die als Waffenarsenale und Munitionsdepots genutzt werden sollen, sollen sich hitzegesteuerte panzerbrechende Raketen der neuen Generation, Mörser verschiedener Kaliber und Größen, mit Sprengstoff bestückte Modellflugzeuge sowie in den USA hergestellte Infanteriegewehre der neuen Generation befinden.

In dem Bericht wird behauptet, dass 80 Prozent dieser Waffen aus Waffenlieferungen stammen, die die USA nach Syrien geschickt haben.

Quellen: TR724, AFP

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