EGMR fordert sofortige Freilassung von Osman Kavala und verurteilt die Türkei erneut

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Türkei erneut wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Fall des türkischen Unternehmers, Kulturförderers und Menschenrechtsaktivisten Osman Kavala verurteilt. Die Große Kammer des EGMR verkündete heute ihr endgültiges Urteil über Kavalas zweiten Antrag gegen die Türkei (Kavala gegen die Türkei Nr. 2) und forderte seine Freilassung so schnell wie möglich. Seine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen eines versuchten Umsturzes der Regierung sei nach dem Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention „null und nichtig“.

Kavala befindet sich seit fast neun Jahren im Gefängnis. Die Straßburger Richter stellten in mehreren Punkten Verstöße der Türkei gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) fest, unter anderem beim Recht auf Meinungsfreiheit und beim Recht auf ein faires Verfahren. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Strafverfahren gegen Kavala vor allem dazu gedient hätten, ihn wegen seiner Rolle bei den sogenannten Gezi-Protesten von 2013 zu bestrafen, ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen.

Wer ist Osman Kavala?

Osman Kavala ist ein türkischer Unternehmer, Kulturförderer und Menschenrechtsaktivist. Er engagierte sich insbesondere für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in der Türkei sowie für die türkisch-armenische Zusammenarbeit. Die von ihm gegründete Stiftung Anadolu Kültür betreibt Kulturzentren in der Türkei.

Kavala wurde 2023 mit dem Václav-Havel-Menschenrechtspreis und 2025 mit der Goethe-Medaille ausgezeichnet. Im Jahr 2020 organisierte der Filmemacher Fatih Akin eine Solidaritätsaktion unter dem Motto „Was hat Kavala getan?“. Kulturschaffende und Weggefährten Kavalas berichteten dabei in kurzen Videos über Projekte, die Kavala unterstützt hatte.

Was geschah bei den Gezi-Protesten?

Der Fall Kavala steht eng mit den sogenannten Gezi-Protesten von 2013 in Verbindung. Die Proteste begannen im Istanbuler Gezi-Park, wo die türkische Regierung ein Einkaufszentrum errichten wollte. Aus dem zunächst lokalen Protest entwickelte sich schnell eine landesweite Bewegung gegen die Regierung. Die Polizei ging gewaltsam gegen die Demonstrierenden vor.

Die türkische Justiz wirft Kavala vor, regierungskritische Teilnehmer der Gezi-Proteste unterstützt und damit den Sturz der Regierung in Ankara angestrebt zu haben. Kavala selbst wurde wegen des Vorwurfs des versuchten Umsturzes der Regierung strafrechtlich verfolgt.

Festnahme, Freispruch und erneute Inhaftierung

Kavala wurde im November 2017 festgenommen, als er von einem Treffen mit Vertretern des Goethe-Instituts nach Istanbul zurückkehrte.

Im Jahr 2020 wurde er überraschend freigesprochen. Nur wenige Stunden später vollstreckte die Justiz jedoch einen neuen Haftbefehl gegen ihn. 2022 wurde Kavala schließlich wegen versuchten Umsturzes zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Das oberste Berufungsgericht der Türkei bestätigte dieses Urteil.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits 2019 in einem früheren Verfahren entschieden, dass Kavalas Inhaftierung nicht auf konkreten Verdachtsmomenten beruhe. Das damalige Urteil des EGMR wurde jedoch nicht umgesetzt. Die Weigerung, Kavala trotz des Straßburger Urteils von 2019 freizulassen, drohe nach Auffassung des Gerichts, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu untergraben.

Der neue EGMR-Urteil

In seinem nun verkündeten endgültigen Urteil verurteilte der EGMR die Türkei erneut. Der Gerichtshof stellte Verletzungen der Artikel 3, 5 Absatz 1, 6 Absatz 1, 10, 11 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 3): Die gegen Kavala verhängte „erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe“, die unter keinen Umständen eine Möglichkeit zur Freilassung oder Überprüfung vorsieht, wurde aufgrund ihrer Vollzugsform als Verstoß gegen das Verbot der Misshandlung eingestuft.

Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 Absatz 1): Das Gericht stellte fest, dass Kavalas Inhaftierung nicht auf einem begründeten Verdacht beruhte und „böswillig“ fortgesetzt wurde, um das frühere Verletzungsurteil des EGMR zu umgehen.

Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 Absatz 1): Der EGMR stellte schwere Mängel im Verfahren fest. Dazu gehörten die unbegründete Ablehnung von Verteidigungszeugen, die mangelnde Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz sowie eine nicht faire Durchführung des Verfahrens. Diese Verstöße hätten den Justizmechanismus erheblich beeinträchtigt.

Freiheit der Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit (Artikel 10 und 11): Nach Auffassung des Gerichts wurden vollständig friedliche Projekte der Zivilgesellschaft und Kavalas Engagement für Bürgerrechte mit dem Straftatbestand des „Versuchs, die Regierung zu stürzen“ in Verbindung gebracht. Dadurch seien die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt worden.

Einschränkung von Rechten aus politischen Motiven (Artikel 18): Der EGMR bestätigte, dass der eigentliche Zweck des gesamten gerichtlichen Verfahrens gegen Kavala darin bestanden habe, ihn für seine Tätigkeit als Menschenrechtsverteidiger zu bestrafen, zum Schweigen zu bringen und der Zivilgesellschaft Angst einzuflößen.

Warum musste das türkische Verfassungsgericht nicht mehr abgewartet werden?

Ein besonders wichtiger Teil der Entscheidung betrifft die Frage, ob Kavala zunächst alle innerstaatlichen Rechtsmittel in der Türkei ausschöpfen musste. Die türkische Regierung hatte argumentiert, das Verfahren vor dem türkischen Verfassungsgericht (AYM) sei noch nicht abgeschlossen und deshalb seien die innerstaatlichen Rechtswege noch nicht ausgeschöpft.

Der EGMR wies diesen Einwand zurück. Er entschied, dass das türkische Verfassungsgericht im Fall Kavala nicht mehr als wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf angesehen werden könne. Unter den außergewöhnlichen Umständen des Falles müsse nicht auf eine weitere Entscheidung des AYM gewartet werden, um die Fortdauer der Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Der Gerichtshof begründete diese Ausnahme insbesondere mit drei Punkten:

Ununterbrochene Rechtsverletzung und Bösgläubigkeit: Kavala wird seit mehr als 8,5 Jahren ununterbrochen im Gefängnis gehalten. Obwohl er alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe konsequent und sorgfältig genutzt habe, habe dies zu keinem Ergebnis geführt. Der EGMR stellte fest, dass die türkischen Behörden „böswillig“ gehandelt hätten, indem sie fortlaufend neue Anschuldigungen erhoben und Gesetze umgangen hätten, um Kavala im Gefängnis halten zu können. Zudem verwies das Gericht darauf, dass die Entscheidung der Großen Kammer aus dem Jahr 2019 nicht umgesetzt worden sei.

Das faktische Ignorieren von Entscheidungen des AYM: Der EGMR verwies ausdrücklich auf die Fälle der im Gezi-Verfahren inhaftierten Can Atalay und Tayfun Kahraman. In diesen Fällen hatten untergeordnete Gerichte in der Türkei die Befolgung von Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts verweigert. Nach Auffassung des EGMR wurde dadurch die Bindungswirkung von AYM-Entscheidungen durch untergeordnete Gerichte faktisch beseitigt. Dies zerstöre die Wirksamkeit dieses Rechtsbehelfs vollständig.

Übermäßige und unbegründete Verzögerung: Kavala hatte im Juni 2022 erstmals wegen seiner Inhaftierung das AYM angerufen. Mehr als vier Jahre später war darüber noch immer nicht entschieden worden. Auch sein zweiter Antrag vom Oktober 2023 gegen seine Verurteilung war nach mehr als zwei Jahren und neun Monaten noch nicht vom obersten Gericht entschieden worden. Eine derart lange Verzögerung könne nach Auffassung des EGMR nicht lediglich als verfahrensbedingte Verzögerung betrachtet werden.

EGMR sieht systematisches Problem in der Türkei

Die Große Kammer des EGMR betonte in den weiteren Ausführungen des Urteils, dass der Fall Kavala über seine persönliche Situation hinausweise. Er sei ein Hinweis auf ein systematisches Problem in der Türkei. Vertreter der Zivilgesellschaft, oppositionelle Politiker und Journalisten würden demnach unter Verwendung weit gefasster Strafbestimmungen inhaftiert. Gleichzeitig bestünden strukturelle Defizite, die einen direkten oder indirekten Einfluss der Exekutive auf die Justiz erleichterten.

Der Gerichtshof forderte deshalb von der Türkei strukturelle Veränderungen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verhinderung von Druck auf Richter, die Verhinderung der Instrumentalisierung von Strafverfahren, die Wiederherstellung des Prinzips der Gewaltenteilung, die vollständige Umsetzung der Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts und des EGMR sowie die Einführung eines Mechanismus für die bedingte Entlassung bei erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafen.

Entschädigung und Bedeutung des Urteils

Der Gerichtshof verlangte die möglichst schnelle Freilassung Kavalas und erklärte, seine Verurteilung sei unter dem Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention „null und nichtig“.

Das Gericht verurteilte die Türkei zudem zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 110.000 Euro.

Die Bedeutung des Urteils geht über den Fall Kavala hinaus. Es betrifft nicht nur die Frage seiner persönlichen Freilassung, sondern auch die Funktionsweise der türkischen Justiz, die Umsetzung von Entscheidungen des EGMR und des Verfassungsgerichts sowie den Umgang mit Menschenrechtsverteidigern, oppositionellen Politikern und Vertretern der Zivilgesellschaft.

Die außenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Cansu Özdemir, bezeichnete das Urteil als „ein wichtiges und positives Signal“. Ein Grund zur Freude könne das Urteil aber erst sein, „wenn er die Haftanstalt tatsächlich verlassen kann“, fügte sie hinzu. Noch immer säßen tausende Menschen aus politischen Gründen in der Türkei in Haft.

 

Quellen: AFP und TR724

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