Videokontakt statt Besuch: „e-Avukat“-System in türkischen Haftanstalten eingeführt

0

Nach der Ernennung von Akın Gürlek zum Minister ist die von ihm angekündigte Regelung umgesetzt worden: In den Justizvollzugsanstalten wurde das System „e-Avukat“ eingeführt. Die neue Anwendung ermöglicht es Untersuchungs- und Strafgefangenen, mit ihren Rechtsanwälten per Videokonferenz zu kommunizieren.

Höchstens zwei Gespräche pro Woche

Nach Maßgabe des neuen Systems können Untersuchungs- und Strafgefangene ihre Anwälte höchstens zweimal pro Woche sprechen. Die Gesamtdauer der Gespräche ist auf 30 Minuten begrenzt. Die Kommunikation findet werktags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr statt. Initiiert werden können die Gespräche ausschließlich von den Gefangenen selbst.

Im Rahmen der Anwendung können die geführten Videogespräche von Vollzugsbediensteten beobachtet, jedoch inhaltlich nicht abgehört werden. Die Regelung ziele darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheitsbelangen und dem Recht auf Kommunikation herzustellen, heißt es.

Neue Anwendung stößt auf Kritik

Justizminister Gürlek hatte bereits zuvor erklärt, im bestehenden System gebe es Unterschiede in der Praxis zwischen Untersuchungs- und Strafgefangenen; insbesondere bei den Gesprächen von Untersuchungsgefangenen mit ihren Anwälten bestehe eine „Regelungslücke“. Vor diesem Hintergrund sei die Ausarbeitung eines neuen rechtlichen Rahmens angeordnet worden. Das vom Justizministerium eingeführte System „e-Avukat“ werde, so die offizielle Darstellung, den Zugang zur Justiz erleichtern.

Gürlek betonte in seiner Stellungnahme zum neuen System, der Prozess der digitalen Transformation dauere an; Untersuchungs- und Strafgefangene könnten nunmehr mit ihren Anwälten kommunizieren, ohne dass ein persönliches Treffen erforderlich sei. Die neue Anwendung sorgt indes für Diskussionen in juristischen Fachkreisen: Während sie einerseits technologische Erleichterungen bietet, werfen die zeitliche Begrenzung der Gespräche sowie deren Aufzeichnung rechtliche Fragen auf.

No comments