„Spionage“-Prozess in Silivri beginnt: İmamoğlu unter den Angeklagten

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Der vom Amt suspendierte Istanbuler Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu muss sich gemeinsam mit seinem Berater Necati Özkan, dem Journalisten Merdan Yanardağ sowie Hüseyin Gün vor Gericht verantworten. Am Montag beginnt vor dem 25. Schwurgericht in Istanbul im Justizkomplex des Marmara-Gefängnisses in Silivri die erste Verhandlung in einem Verfahren, das in der Türkei bereits im Vorfeld erhebliche politische Spannkraft entfaltet hat. Den vier Angeklagten drohen Haftstrafen zwischen 15 und 20 Jahren wegen des Vorwurfs der „politischen Spionage“, berichtet TR724.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft erstreckt sich der mutmaßliche Tatzeitraum von 2019 bis 2025. Im Zentrum der Anklage stehen Daten, die aus dem Informationssystem der Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) stammen sollen. Den Ermittlern zufolge seien auf digitalen Datenträgern des Mitangeklagten Hüseyin Gün umfangreiche personenbezogene Informationen zahlreicher Bürger gefunden worden. Ferner behauptet die Anklagebehörde, die Daten seien mittelbar über Necati Özkan beschafft und E-Mail-Adressen sowie Passwörter der Stadtverwaltung in eine digitale Plattform namens „Ostin“ übertragen worden.

Die politische Brisanz des Verfahrens ergibt sich insbesondere aus dem Bezug zu den Kommunalwahlen von 2019 in Istanbul. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, die mutmaßlichen Aktivitäten hätten darauf gezielt, die damalige Wahl zu manipulieren und damit İmamoğlus politischen Aufstieg in Istanbul und darüber hinaus zu begünstigen. In der Anklageschrift ist von einem Versuch die Rede, auf die politischen Machtverhältnisse in der Türkei Einfluss zu nehmen.

Rechtliche Grundlage der Vorwürfe ist Artikel 328 des türkischen Strafgesetzbuches, der „politische oder militärische Spionage“ unter Strafe stellt. Erfasst wird darin die Beschaffung von Informationen, die aus Gründen der staatlichen Sicherheit oder der innen- und außenpolitischen Interessen geheim gehalten werden müssten. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht daher die Frage, ob die fraglichen Daten überhaupt als geheimhaltungsbedürftig einzustufen sind, ob Verbindungen zu ausländischen Staaten oder Nachrichtendiensten nachweisbar sind und mit welcher Absicht die Angeklagten gehandelt haben sollen.

Als Schlüsselfigur der Ermittlungen gilt Hüseyin Gün. Er erklärte im Rahmen der Untersuchung, von den Regelungen zur tätigen Reue Gebrauch machen zu wollen, und sagte aus, er habe Necati Özkan nach der Annullierung der Istanbuler Wahl 2019 kennengelernt. Gespräche hätten sich um Social-Media-Analysen sowie um offene Quellenaufklärung („Open Source Intelligence“, OSINT) zur Unterstützung des Wahlkampfs gedreht. Zugleich bestritt Gün ausdrücklich, die Datenbank der Stadtverwaltung gehackt zu haben. Die fraglichen Informationen seien vielmehr im Umfeld des sogenannten „OSINT Dark Web“ gesucht worden.

Necati Özkan räumte zwar den Kontakt zu Gün ein, bestritt jedoch, dass daraus eine tatsächliche Zusammenarbeit entstanden sei. Gün habe sich ihm als Unternehmer aus dem Technologiesektor vorgestellt und Unterstützung für ein Medienbeobachtungssystem angeboten. Das Konzept habe jedoch nicht überzeugt; zudem sei die verlangte Vergütung als überhöht angesehen worden, weshalb das Angebot abgelehnt worden sei.

Auch İmamoğlu weist sämtliche Vorwürfe zurück. In früheren Aussagen erklärte er, Hüseyin Gün nicht zu kennen. Zudem bestritt er Kenntnisse über die fraglichen Nachrichtenverläufe sowie über Benutzerkonten und Kommunikationsinhalte, die ihm von den Ermittlungsbehörden zugeschrieben werden.

Der Journalist Merdan Yanardağ kritisierte die Anklageschrift kurz vor Prozessbeginn als „auf Interpretationen und Vermutungen gegründet“. Zugleich rief er Presseverbände dazu auf, die Verhandlung im Interesse einer vollständigen öffentlichen Information zu beobachten.

 

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