Im Kampf gegen täuschend echte Fälschungen, die mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt werden, geht Dänemark mit einem in Europa bislang beispiellosen Vorstoß voran. Mit einem neuen Gesetzesentwurf sollen künftig Gesicht, Körper und Stimme einer Person urheberrechtlich geschützt werden. Damit würde es möglich, digitale Nachbildungen ohne Zustimmung der Betroffenen aus dem Netz entfernen zu lassen; zugleich würde bei Verstößen eine Grundlage für Schadensersatz geschaffen.
Kulturminister Jakob Engel-Schmidt kündigte an, das Vorhaben zunächst der öffentlichen Diskussion zu unterbreiten, bevor es dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werde. „Menschen können heute in digitale Kopien verwandelt und missbraucht werden. Das können wir nicht akzeptieren“, sagte der Minister. Laut Medienberichten unterstützen neun von zehn Abgeordneten das geplante Gesetz bereits.
Entfernungspflicht und Schadensersatzanspruch
Nach Informationen der Zeitung Karar würde die Gesetzeslage es Privatpersonen ermöglichen, die Entfernung von KI-generierten visuellen oder auditiven Imitationen aus digitalen Plattformen zu verlangen, sofern diese ohne Zustimmung erstellt wurden. Der Anwendungsbereich erstrecke sich auch auf digital vervielfältigte Darbietungen von Künstlern. Im Falle rechtswidriger Verbreitung solcher Inhalte stünde den Betroffenen ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich zu.
Satire bleibt erlaubt
Die dänische Regierung betont, dass die neuen Regeln die Meinungsfreiheit nicht antasten sollen. Parodistische und satirische Inhalte sollen ausdrücklich vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen bleiben. Für Internetplattformen, die sich den Vorschriften widersetzen, sind jedoch empfindliche Geldstrafen vorgesehen.
Europäischer Maßstab angestrebt
Während der EU-Ratspräsidentschaft, die Dänemark im Jahr 2025 übernimmt, soll das Gesetz auch auf europäischer Ebene diskutiert und als Modell für andere Mitgliedstaaten vorgestellt werden. Engel-Schmidt erklärte, man werde die Einhaltung der Regeln genau beobachten: „Sollten Plattformen sich den Vorgaben verweigern, wird die Angelegenheit an die Europäische Kommission weitergeleitet. Ich bin zuversichtlich, dass die Ernsthaftigkeit der Regeln erkannt wird.“ Ziel sei es, europaweit einen Rahmen zum Schutz vor missbräuchlicher digitaler Nachbildung zu schaffen.

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