Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

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Für Minijobberinnen und Minijobber steigt die monatliche Verdienstgrenze künftig auf 603 Euro. Möglich wird das durch den erhöhten Mindestlohn, an den die Minijob-Grenze gekoppelt ist. Millionen Beschäftigte in Deutschland profitieren von der Neuregelung.

Nach Angaben der Minijob-Zentrale gibt es bundesweit fast sieben Millionen Minijobber. Besonders verbreitet sind diese Beschäftigungsverhältnisse im Handel und in der Gastronomie. Durch den höheren Mindestlohn können Minijobber nun etwa zehn Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Status zu verlieren und ohne Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen zu müssen. Von der Rentenversicherung können sie sich weiterhin befreien lassen. Arbeitgeber zahlen pauschal gut 30 Prozent an Steuern und Sozialabgaben.

Für viele Betriebe bedeutet die neue Grenze allerdings nur eine begrenzte Entlastung. Der Mainzer Gastronom Jan Appeltrath, der drei Lokale betreibt und rund 60 Minijobber beschäftigt, wünscht sich deutlich mehr Flexibilität. Die meisten seiner Minijobber seien Studierende. Während der Prüfungsphasen hätten sie kaum Zeit, in anderen Monaten wollten sie dagegen mehr arbeiten. „Wir haben Zeiten, in denen sehr viel los ist und wir kurzfristig mehr Personal brauchen. Das lässt sich mit der starren Verdienstgrenze oft nur schwer umsetzen“, sagt Appeltrath.

Auch andere Unternehmer sehen Reformbedarf. Andreas Stüber, Hotel- und Restaurantbetreiber aus Bacharach, beschäftigt von 20 Mitarbeitenden nur zwei Minijobber. In seiner Region gebe es kaum Studierende, Interessenten für Minijobs seien generell schwer zu finden. Zudem brauche er gut eingearbeitete Kräfte, die selbstständig arbeiten könnten. Dennoch kritisiert auch er die feste Einkommensgrenze: „Wenn jemand mehr arbeiten will, wird er bestraft. Das bremst die Fleißigen aus.“

Politisch bleibt das Thema umstritten. Im Herbst hatten Unionspolitiker gefordert, Minijobs ganz abzuschaffen. Ihrer Ansicht nach steckten viele Beschäftigte in einer „Minijob-Falle“ und könnten diese Jobs kaum als Sprungbrett in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nutzen.

Mit der Anhebung der Verdienstgrenze auf 603 Euro reagiert die Politik nun zumindest auf den gestiegenen Mindestlohn. Ob dies ausreicht, um sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern mehr Flexibilität zu ermöglichen, bleibt jedoch umstritten.

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