Das Europäische Parlament hat eine weitreichende Reform der europäischen Rückführungspolitik beschlossen. Die neue Verordnung soll Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht beschleunigen und vereinheitlichen. Besonders umstritten ist die Möglichkeit, abgelehnte Asylsuchende künftig in sogenannte Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union zu überstellen. Menschenrechtsorganisationen warnen vor erheblichen Risiken für die Betroffenen.
Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch mit 418 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen für die neuen Regelungen. Die Mehrheit kam durch Stimmen der konservativen EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören, sowie liberaler und rechter Fraktionen zustande. Unter den Befürwortern befanden sich auch die rechtsradikalen Fraktionen des Europäischen Parlaments, darunter die Abgeordneten der AfD.
Unmittelbar nach der Abstimmung feierten zahlreiche rechte Abgeordnete die Entscheidung demonstrativ im Plenarsaal. Sie standen auf, applaudierten und riefen „Send them back“ („Schickt sie zurück“). Videos der Szene verbreiteten sich anschließend in sozialen Netzwerken und lösten heftige Reaktionen aus. Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt bezeichnete die Abstimmung als einen der „dunkelsten Momente“ im Europäischen Parlament.
Rückführungszentren außerhalb Europas
Kernstück der Reform ist die Möglichkeit, Migranten mit einer Rückführungsentscheidung in sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der Europäischen Union zu überstellen. Diese Zentren sollen auf Grundlage von Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und aufnahmebereiten Drittstaaten betrieben werden. Diskutiert werden dabei auch Staaten, zu denen die Betroffenen keinerlei persönliche Verbindung haben.
Nach Angaben des Europäischen Parlaments dürfen solche Vereinbarungen nur mit Ländern geschlossen werden, die die Menschenrechte, das Völkerrecht und den Grundsatz der Nichtzurückweisung respektieren. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International warnen jedoch vor unmenschlichen Bedingungen in solchen Einrichtungen und vor einer Auslagerung von Verantwortung auf Drittstaaten.
Längere Haft und mehr Befugnisse für Behörden
Die Verordnung erweitert zudem die Möglichkeiten zur Abschiebungshaft. Personen, gegen die eine Rückführungsentscheidung vorliegt, sind verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Bei Fluchtgefahr, mangelnder Kooperation oder Sicherheitsbedenken kann Haft angeordnet werden.
Die maximale Haftdauer beträgt künftig bis zu 24 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere sechs Monate verlängert werden. Darüber hinaus erhalten die Behörden weitergehende Befugnisse zur Vorbereitung von Rückführungen. Dazu gehören etwa Durchsuchungen von Wohnungen, die Kontrolle persönlicher Gegenstände sowie die Auswertung elektronischer Geräte nach vorheriger Genehmigung durch Gerichte oder Behörden.
Kritik von PRO ASYL
Scharfe Kritik kommt von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. PRO ASYL spricht von einer „toxischen Abschiebungsverordnung“ und sieht grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet.
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith, kritisierte, dass migrationspolitische Forderungen der extremen Rechten Eingang in die Gesetzgebung gefunden hätten. Außereuropäische Abschiebungszentren, deutlich ausgeweitete Haftmöglichkeiten und ein geschwächter Rechtsschutz könnten zu Menschenrechtsverletzungen führen. Besonders problematisch sei, dass Abschiebungen künftig teilweise auch während laufender Gerichtsverfahren möglich werden könnten.
Befürworter sprechen von notwendiger Reform
Befürworter der Verordnung sehen die Reform dagegen als wichtigen Baustein eines funktionierenden europäischen Migrationssystems. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Malik Azmani (Renew Europe), erklärte, Europa erfülle damit die Erwartung vieler Bürgerinnen und Bürger, dass Menschen ohne Aufenthaltsrecht die EU verlassen müssten. Nach fast zwei Jahrzehnten politischer Blockaden werde damit eine zentrale Lücke im europäischen Migrationssystem geschlossen.
Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen
Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch formal vom Rat der Europäischen Union angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die meisten Regelungen sollen zwölf Monate später gelten. Die Vorschriften zu den Rückführungszentren außerhalb der EU sollen hingegen unmittelbar anwendbar werden.

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