„Ziviler Tod“: Bericht dokumentiert die Langzeitfolgen der Entlassungswellen in der Türkei

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Fast zehn Jahre nach dem sogenannten Putschversuch vom 15. Juli 2016 leiden zahlreiche Betroffene der damaligen Entlassungswellen in der Türkei weiterhin unter den Folgen staatlicher Maßnahmen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht der italienischen Menschenrechtsorganisation FIDU (Federazione Italiana Diritti Umani), der die langfristigen Auswirkungen der per Notstandsdekret verfügten Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst untersucht.

Unter dem Titel „Ziviler Tod in der Praxis“ dokumentiert die Studie die Lebensumstände von 162.239 Staatsbediensteten, die nach dem Putschversuch durch sogenannte Notstandsdekrete (KHK) aus ihren Ämtern entfernt wurden. Die Untersuchung wurde von Ali Yıldız, Direktor der Organisation Arrested Lawyers, dem Ökonomen Mustafa Günaydın sowie dem Analysten Mustafa Sağır verfasst. Grundlage sind die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Befragung von 1.629 Betroffenen, die im Oktober und November 2025 durchgeführt wurde.

„Diskriminierung dauert auch nach zehn Jahren an“

In ihrem Vorwort betont die FIDU, dass Zeit allein Menschenrechtsverletzungen nicht beseitige. Die zwischen 2016 und 2018 erlassenen Notstandsdekrete seien zwar formell Vergangenheit, ihre Auswirkungen seien jedoch weiterhin spürbar. Die Studie dokumentiere, dass Ausgrenzung, gesellschaftliche Stigmatisierung und zerstörte Lebensperspektiven auch im Jahr 2025 fortbestünden.

Der Präsident der FIDU, der Politikwissenschaftler Antonio Stango, schreibt, die juristische und institutionelle Aufarbeitung der Säuberungen nach 2016 sei bereits Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Weitaus weniger Beachtung habe hingegen die Frage gefunden, welche konkreten Folgen die Maßnahmen für die mehr als 160.000 Betroffenen und deren Familien bis heute hätten. Angesichts des bevorstehenden zehnten Jahrestages des Putschversuchs gehe es dabei nicht mehr allein um historische Dokumentation, sondern um die Frage politischer und rechtlicher Verantwortlichkeit.

Mehrheit fand keine reguläre Beschäftigung

Die Ergebnisse der Untersuchung zeichnen ein Bild anhaltender sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung. Rund 71 Prozent der Befragten gaben an, aufgrund ihres Status als per Dekret Entlassene bei Bewerbungen abgelehnt oder aus bereits gefundenen Arbeitsverhältnissen wieder entlassen worden zu sein.

Mehr als 65 Prozent erklärten, seit ihrer Entfernung aus dem Staatsdienst keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden zu haben. Knapp 53 Prozent berichteten zudem, in staatlichen Datenbanken mit dem Vermerk „36/OHAL/KHK“ geführt zu werden – einer Kennzeichnung, die nach Ansicht der Autoren erhebliche praktische Folgen für die Betroffenen hat.

Freisprüche beenden die Folgen nicht

Zu den auffälligsten Ergebnissen des Berichts zählt die Feststellung, dass selbst Freisprüche in Strafverfahren die gesellschaftlichen und beruflichen Nachteile vielfach nicht beseitigen. Nach Angaben der Studie endeten 48,3 Prozent der gemeldeten Verfahren mit einem Freispruch oder der Entscheidung, von einer Strafverfolgung abzusehen.

Dennoch hätten die Betroffenen weiterhin Schwierigkeiten, Arbeit zu finden oder uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Autoren argumentieren, dass die administrativen Sanktionen faktisch unabhängig vom Ausgang strafrechtlicher Verfahren fortwirkten. Zwar sei etwa ein Drittel der Angeklagten letztlich freigesprochen worden, dies habe jedoch weder zu einer Rückkehr in den öffentlichen Dienst noch zu einer problemlosen Wiedereingliederung in den privaten Arbeitsmarkt geführt.

„Die gerichtliche Rehabilitierung erleichterte nicht einmal die Rückkehr in den privaten Arbeitsmarkt“, heißt es in dem Bericht. Die eigentliche Belastung gehe weniger von gerichtlichen Entscheidungen als von den Folgen der Entlassung selbst aus.

Der Code „36“ als Instrument der Ausgrenzung

Als zentrales Instrument der fortdauernden Benachteiligung identifiziert die Studie den Vermerk „36/OHAL/KHK“ in den Datensystemen staatlicher Behörden und Arbeitsvermittlungen. Nach Darstellung der Autoren wirkt dieser Eintrag wie ein dauerhaftes Stigma, das Betroffene bei zahlreichen Verwaltungs- und Geschäftsprozessen begleitet – von Immobiliengeschäften über notarielle Vorgänge bis hin zu Sozialleistungen und Bankdienstleistungen.

Darüber hinaus beschränkten sich die Folgen nicht auf die unmittelbar Betroffenen. Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, dass auch nahe Familienangehörige von Entlassungen betroffen gewesen seien. Fast 30 Prozent berichteten, dass Ehepartner oder Kinder wegen ihrer eigenen Einstufung Diskriminierungen erfahren hätten. Der Bericht nennt Beispiele für Probleme bei Bankgeschäften, Arbeitsplatzverluste von Ehepartnern sowie eingeschränkte Berufschancen von Kindern.

Dauerhafte Konsequenzen eines Ausnahmezustands

Die Autoren kritisieren insbesondere, dass ursprünglich als temporäre Notstandsmaßnahmen deklarierte Dekrete faktisch dauerhafte Konsequenzen nach sich gezogen hätten. Dazu zählten lebenslange Berufsverbote im öffentlichen Dienst, der Entzug von Pässen, die Aberkennung beruflicher Zulassungen sowie erhebliche Hürden beim Zugang zum privaten Arbeitsmarkt.

Zudem verweist die Studie darauf, dass die Befugnis zu weiteren Entlassungen auch nach dem offiziellen Ende des Ausnahmezustands im Juli 2018 durch das Gesetz Nr. 7145 bis zum Jahr 2022 verlängert worden sei.

„Ziviler Tod“ als Bilanz

Im Schlussteil des Berichts verwenden die Autoren den Begriff des „zivilen Todes“, um die Situation der Betroffenen zu beschreiben. Was ursprünglich eine theoretische Beschreibung der Wirkungen der Notstandsdekrete gewesen sei, stelle heute die konkrete Alltagserfahrung vieler Menschen dar. Fast ein Jahrzehnt nach den Ereignissen von 2016 sei der „zivile Tod“ für zahlreiche ehemalige Staatsbedienstete keine juristische Metapher mehr, sondern gelebte Realität.

 

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