Ein 73-jähriger türkischer Gefangener, der wegen mutmaßlicher Verbindungen zur religiös geprägten Gülen-Bewegung verurteilt worden war, ist am 26.10.2026 gestorben. Die Behörden hatten ihn trotz seines sich zunehmend verschlechternden Gesundheitszustands, wiederholter Appelle zu seiner Freilassung und Warnungen, dass er ohne dringende medizinische Versorgung sterben könnte, weiterhin in Haft gehalten. Darüber berichtete die Nachrichtenwebsite TR724.
Abdullah Tırpan starb im Istanbuler Stadtkrankenhaus Başakşehir Çam und Sakura, in das er aus dem Gefängnis Metris verlegt worden war. Am 22. Oktober war ihm aufgrund einer fortgeschrittenen Wundbrand das linke Bein unterhalb des Knies amputiert worden. Anschließend erwogen die Ärzte einen zweiten Eingriff, bei dem weitere Teile des Beins entfernt werden sollten, da sich die Infektion weiter nach oben ausgebreitet hatte.
Nach der Operation verschlechterte sich sein Zustand. Am Sonntag wurde er auf die Intensivstation verlegt und an ein Beatmungsgerät angeschlossen.
Seine Tochter, Esra Tırpan Yakut, erklärte am Sonntag, dass die Familie erst über das elektronische Gesundheitsdatensystem der Türkei von seiner Verlegung auf die Intensivstation erfahren habe, da sie von den Behörden nicht ausreichend über seinen Zustand informiert worden sei.
„Das Herz meines Vaters hat aufgehört zu schlagen, und sie halten es mit Medikamenten am Schlagen“, sagte sie und schilderte, was der Familie mitgeteilt worden war. „Er wurde bereits intubiert. Bitte beten Sie für ihn. Wir können nichts mehr tun.“
Tırpans Tod erfolgte nach monatelangen Appellen seiner Familie, von Abgeordneten und Menschenrechtsorganisationen, seine Haftstrafe aus medizinischen Gründen auszusetzen.
Obwohl Tırpan an Diabetes, Bluthochdruck, Nervenschäden und schweren Durchblutungsstörungen litt, hatten staatliche medizinische Behörden wiederholt festgestellt, dass er weiterhin haftfähig sei.
Der türkische Rat für Gerichtsmedizin, eine staatliche Einrichtung, die unter anderem die Haftfähigkeit von Gefangenen beurteilt, kam am 17. Dezember 2025 zu dem Schluss, dass er seine Haftstrafe weiterhin verbüßen könne. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangten die medizinischen Kommissionen des Stadtkrankenhauses Tekirdağ im Mai und Juni 2026.
Im Bericht vom Juni wurden mehrere chronische Erkrankungen dokumentiert. Dennoch kam man zu dem Schluss, dass Tırpan seine alltäglichen Aktivitäten ohne fremde Hilfe bewältigen könne und eine Aussetzung seiner Haftstrafe nicht erforderlich sei. Auch eine weitere Untersuchung am 6. Oktober ergab Berichten zufolge keine medizinischen Einwände gegen seine weitere Inhaftierung.
Der unabhängige Abgeordnete Mustafa Yeneroğlu, der Tırpan Anfang dieses Monats im Gefängnis Metris besucht hatte, warnte am 9. Oktober, dass der Gefangene ohne dringende medizinische Maßnahmen in Haft sterben könnte.
Yeneroğlu zufolge litt Tırpan an fortgeschrittenem Wundbrand, starken Verfärbungen und großflächigen offenen Wunden am linken Bein. Er sei nicht mehr in der Lage gewesen, aufzustehen oder seine grundlegenden Bedürfnisse selbstständig zu erfüllen. Der Abgeordnete stellte deshalb die medizinischen Gutachten infrage, denen zufolge Tırpan weiterhin haftfähig sei.
Tırpan verbüßte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen der Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Organisation. Grundlage des Urteils waren seine mutmaßlichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung, die von dem inzwischen verstorbenen muslimischen Geistlichen Fethullah Gülen inspiriert wurde.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan geht seit den Korruptionsermittlungen vom Dezember 2013 gegen die Bewegung vor. Damals gerieten auch Erdoğan selbst sowie einige Mitglieder seiner Familie und seines engsten Umfelds ins Visier der Ermittlungen. Erdoğan bezeichnete die Untersuchungen als Verschwörung der Gülen-Bewegung und stufte diese im Mai 2016 als terroristische Organisation ein. Nach dem Putschversuch im Juli desselben Jahres, dessen Drahtzieher Erdoğan Gülen beschuldigte, verschärfte er das umfassende Vorgehen gegen die Bewegung erheblich. Die Gülen-Bewegung bestreitet jede Beteiligung am Putschversuch sowie jegliche terroristischen Aktivitäten.
Am 20. Oktober appellierte Tırpans Tochter auf der Plattform X an die Öffentlichkeit, die Haftstrafe ihres Vaters auszusetzen. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Ärzte die Zustimmung der Familie zur Amputation seines Beins eingeholt.
„Im Namen der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit fordern wir die Aussetzung seiner Haftstrafe“, schrieb sie. „Bitte helfen Sie uns, unsere Stimme hörbar zu machen. Unsere gesamte Familie ist am Boden zerstört.“
Am Montagmorgen, noch bevor Tırpans Tod bekannt gegeben wurde, veröffentlichte Ömer Faruk Gergerlioğlu, Abgeordneter der prokurdischen Partei für Gleichheit und Demokratie der Völker (DEM-Partei), auf X dessen jüngsten medizinischen Bericht. Zugleich kritisierte er die Behörden dafür, Tırpan trotz seines lebensbedrohlichen Gesundheitszustands weiterhin in Haft gehalten zu haben.
„Wer trägt dafür die Verantwortung?“, fragte Gergerlioğlu. Er kritisierte, dass die Behörden nicht erklärt hätten, weshalb die Haftstrafe Tırpans nicht ausgesetzt worden sei.
Der Abgeordnete erklärte, rechtliche Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die er für den Umgang mit dem Fall verantwortlich mache.
„Vor Gericht wird jeder zur Rechenschaft gezogen werden“, schrieb er.
Nach Artikel 16 des türkischen Strafvollstreckungsgesetzes kann eine Haftstrafe in bestimmten Fällen schwerer Erkrankungen oder Behinderungen ausgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass ein Gefangener unter den Bedingungen der Haftanstalt nicht mehr in der Lage ist, sein Leben aufrechtzuerhalten, und keine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
Das Justizministerium erklärt, dass die Behörden das medizinische Prüfverfahren erneut aufnehmen können, wenn sich der Gesundheitszustand eines Gefangenen verschlechtert – auch dann, wenn ein früherer Antrag bereits abgelehnt wurde.
Tırpan war Vater von fünf Kindern und hatte 55 Jahre lang als Metzger in der nordwesttürkischen Provinz Tekirdağ gearbeitet. Am 8. August 2019 wurde er verurteilt. Das türkische Kassationsgericht bestätigte das Urteil am 7. März 2022.
Wie aus früheren Berichten des Stockholm Center for Freedom (SCF) hervorgeht, gehörten zu den gegen ihn angeführten Beweismitteln unter anderem seine Beteiligung an einem Unternehmen, das eine private Schule betrieb, die mutmaßlich mit der Gülen-Bewegung verbunden war, seine Teilnahme an religiösen Gesprächskreisen, Spenden an die Bewegung, ein Abonnement der inzwischen geschlossenen Zeitung Zaman sowie ein Konto bei der Bank Asya, die früher mit der Bewegung in Verbindung stand.
Das Gericht führte außerdem an, dass Tırpan seine Kinder und Enkelkinder auf Schulen geschickt hatte, die der Bewegung nahestanden, und religiöse Publikationen besaß.
Tırpan bestritt die strafrechtlichen Vorwürfe.
Seit dem Putschversuch von 2016 wertet die türkische Regierung Aktivitäten wie die folgenden als Kriterien zur Identifizierung und Festnahme mutmaßlicher Anhänger der Gülen-Bewegung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation:
- Der Besitz eines Kontos bei der inzwischen geschlossenen Bank Asya, die damals zu den größten Geschäftsbanken der Türkei gehörte.
- Die Nutzung der Nachrichten-App ByLock, einer verschlüsselten Kommunikationsanwendung, die seinerzeit sowohl im Apple App Store als auch bei Google Play erhältlich war.
- Ein Abonnement der inzwischen eingestellten Tageszeitung Zaman oder anderer Publikationen, die mit Mitgliedern der Bewegung verbunden waren.
Tırpan war erstmals im August 2016 festgenommen worden und verbrachte etwa 19 Monate in Untersuchungshaft. Anschließend wurde er bis zum Abschluss seines Gerichtsverfahrens auf freien Fuß gesetzt. Im Februar 2025 wurde er nach Rechtskraft seines Urteils erneut inhaftiert.
Tırpans Tod reiht sich in die seit Langem bestehende Kritik am Umgang der Türkei mit schwer kranken Gefangenen ein. Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt davor gewarnt, dass Verzögerungen bei der medizinischen Versorgung und Entscheidungen des Rates für Gerichtsmedizin, schwer kranke Häftlinge weiterhin als haftfähig einzustufen, deren Leben gefährden können.

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