Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio startet am Sonntag, dem 8. November, einen bundesweiten Abgleich der Meldedaten. Dabei werden die Daten von rund 73 Millionen Erwachsenen mit den vorhandenen Beitragskonten verglichen. Ziel ist es, Wohnungen zu identifizieren, für die möglicherweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Es ist bereits der vierte bundesweite Meldedatenabgleich nach 2013, 2018 und 2022. Grundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die Einwohnermeldeämter erfassen zum Stichtag 8. November die gesetzlich vorgesehenen Daten. Dazu gehören Namen, Geburtsdaten, aktuelle und frühere Anschriften sowie Einzugsdaten.
Die Übermittlung erfolgt schrittweise bis voraussichtlich zum 8. Dezember. Anschließend prüft der Beitragsservice, ob die gemeldeten Personen bereits einer angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können.
Wer nicht zugeordnet werden kann, erhält möglicherweise Post. Der Versand dieser Schreiben soll Mitte Dezember beginnen. Die Empfänger werden aufgefordert, Angaben zu ihrer Wohnsituation zu machen. Ein solches Schreiben bedeutet allerdings nicht automatisch, dass zusätzliche Beiträge gezahlt werden müssen.
Denn grundsätzlich gilt: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Leben mehrere Erwachsene zusammen, ist normalerweise nur ein Beitrag fällig.
Der Datenabgleich wirft zugleich Fragen zum Datenschutz auf. Der Beitragsservice erklärt, die Daten würden ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Umfang verarbeitet und gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Für Bürger ist wichtig, entsprechende Schreiben nicht zu ignorieren. Wer bereits über einen Mitbewohner zahlt oder von der Beitragspflicht befreit ist, sollte dies entsprechend nachweisen.

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