Strengere Regeln für Asylsuchende: Bundestag verabschiedet GEAS-Gesetze

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Die Staaten der Europäischen Union wollen ihre Asylsysteme vereinheitlichen. Am 12. Juni soll diese bislang umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts in Kraft treten – mit weit reichenden Änderungen. Bis zu diesem Datum müssen die EU-Mitgliedstaaten die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht umsetzen. Der Bundestag hat dazu am Freitag zwei Gesetze verabschiedet. Die Großreform zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende nach Europa kommen und dort bleiben.

Worum geht es bei den beiden Gesetzen?

Rein juristisch handelt es sich um eine Formsache: Die EU hat insgesamt elf Gesetzgebungsakte zur GEAS-Reform beschlossen, und diese sind am Freitag per Gesetzesbeschluss vom Bundestag in deutsches Recht umgesetzt worden. Solche Anpassungen an EU-Recht beschäftigen den Bundestag häufig.

Politisch haben es die beiden Gesetzentwürfe aber in sich: Sie enthalten zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland. Von der Anpassung sind insbesondere das Asyl- und das Aufenthaltsgesetz betroffen. Einer der Gesetzentwürfe enthält Regelungen, die ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten können. Der zweite enthält die zustimmungspflichtigen Teile.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

In Deutschland sollen künftig so genannte Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Die Betroffenen können aus den Zentren in das zuständige EU-Land ausreisen – sich aber nicht frei in Deutschland bewegen. Die Neuregelung beinhaltet die Möglichkeit, dass Asylsuchende die Unterkunft nur tagsüber verlassen dürfen; abgelehnte Asylsuchende dürfen gar nicht raus.

Das GEAS sieht zudem eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens – etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen. Die Haft dient der beschleunigten Rückführung und kann unter Umständen auch Familien und Kinder betreffen.

Asylverfahren direkt an der Grenze

Die EU-Asylreform sieht einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor – mit dem Ziel, Migrantinnen und Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Dazu gehört die schnelle Erledigung der Asylverfahren von Menschen, die voraussichtlich keinen Anspruch auf Schutz in der EU haben. Dafür reicht laut Gesetzentwurf der Bundesregierung eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote “von 20 Prozent oder weniger”. Die Betroffenen sollen unter haftähnlichen Bedingungen an der Grenze untergebracht werden.

Die Grenzverfahren sollen auch für Asylsuchende gelten, die die Behörden über ihre Identität getäuscht haben oder die eine “Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen”. Vom Asylgrenzverfahren ausgenommen sind laut Vorlage unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.

Reform der EU-internen Zuständigkeiten

Das bislang gültige Dublin-System gilt weithin als gescheitert. Es sollte festlegen, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – zumeist der Staat, in dem der oder die Geflüchtete zuerst registriert wurde. Viele reisen aber in der EU weiter, etwa nach Deutschland. Ihre Rückführung in das zuständige EU-Land fand in der Praxis oft nicht statt.

Die GEAS-Reform soll klarere Zuständigkeitsregeln, verbindlichere Fristen und bessere Instrumente zur Registrierung und Identitätsfeststellung an den Außengrenzen schaffen – etwa eine “Migrationsdatenbank”. Wer bereits in einem anderen Mitgliedstaat registriert wurde, kann sich keinen neuen Zielstaat aussuchen. Die Reform sieht aber auch einen “Solidaritätsmechanismus” vor: EU-Länder können Geflüchtete aufnehmen, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist.

Sieht die Reform auch Verbesserungen für Asylsuchende vor?

Auf Wunsch der SPD hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Passus in den Entwurf aufgenommen, wonach Asylbewerberinnen und -bewerber bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in der Bundesrepublik einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen – bislang waren es sechs Monate. Die Kinderschutzorganisation Save the Children weist des Weiteren darauf hin, dass der Gesetzentwurf “einige Verbesserungen” für geflüchtete Kinder mit sich bringe. Zum Beispiel soll künftig für alle Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine medizinische und auch psychologische Unterstützung ermöglicht werden.

Was bemängeln Kritikerinnen und Kritiker?

Die Reaktionen von Menschenrechtsgruppierungen fallen scharf aus. Die Reform könne zu “grundlegenden Menschenrechtsverstößen” führen, warnten etwa Amnesty International und pro Asyl in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie bemängeln, dass die Bundesregierung mit ihren Entwürfen “deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß” hinausgehe. “Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zur Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf”, heißt es in der Erklärung. Es drohten “Entrechtung, Isolation und Verzweiflung” für “Menschen, die nichts verbrochen haben”.

 

© Agence France-Presse

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